Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Seminare in Frankfurt

Unsere Kanzlei in Frankfurt bietet Arbeitgebern, Führungskräften und Betriebsratsmitgliedern Seminare im Arbeitsrecht an.

Seminare Arbeitsrecht

Vorträge & Fachseminare im Arbeitsrecht

Profitieren auch Sie von unserem Aus- und Weiterbildungsangebot im Arbeitsrecht.

Seminare vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt

Eine stetige Fortbildung im Arbeitsrecht ist für Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsratsmitglieder unerlässlich. Nur so kann man auf Augenhöhe argumentieren und handeln. Unsere Kanzlei bietet Ihnen individuell angepasste Seminarlösungen, um den stets wachsenden Informations- und Wissensbedarf sicherzustellen.

Die Rechtsexperten bei Lenhardt & Lenhardt verfügen über jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht. Dieses Know-How bringen wir in jedes Seminar mit ein. Unsere Anwälte vermitteln dabei nicht nur trockene Theorie, sondern benennen auch praxisnahe Beispiele, um das Verständnis zu erleichtern.

Unsere Seminare sind so individuell wie unsere Mandanten. Neben Standardseminaren hinsichtlich individual- und kollektivrechtlicher Fragestellungen, bieten wir ebenso konkret auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Schulungen für Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte an.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Erfahrene Referenten mit jahrelanger arbeitsrechtlicher Praxiserfahrung
  • Verständliche Vermittlung von praxisrelevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen
  • Aktuelle Rechtsprechungsübersicht zu den relevanten Themenbereichen
  • Moderne Räumlichkeiten im Frankfurter Westend oder auch bei Ihnen vor Ort
  • Umfangreiche Seminarunterlagen in elektronischer Form
  • Individuelle Seminarinhalte nach Rücksprache möglich
  • Kleine Seminargruppe von maximal 10 Teilnehmern
  • Ansprechpartner für Rückfragen nach Seminarende
  • Fester Pauschalpreis ohne versteckte Kosten
  • Rabatte bereits ab dem zweiten Teilnehmer eines Unternehmens

Seminarangebot für Arbeitgeber & Führungskräfte

Als Arbeitgeber müssen Sie viele arbeitsrechtliche Vorschriften und Gesetze beachten. Diese sind wichtig für das gesamte Arbeitsverhältnis mit Ihren Mitarbeitern – von der Einstellung, über den Arbeitsvertrag bis zur möglichen Kündigung. In unseren Schulungen behandeln wir auch typische Probleme im laufenden Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit.

In unseren Arbeitgeber- bzw. Führungskräfteschulungen bieten wir Seminare zu folgenden Themenschwerpunkten an:

  • Historische Bedeutung und Entwicklung des Arbeitsrechts
  • Grundbegriffe des Arbeitsrechts
  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts und deren Rangfolge
  • Aufbau des Rechtswegs
  • Anforderungen an die Stellenanzeige und Stellenausschreibung
  • Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Auswirkungen
  • Mitbestimmung bei Einstellung und Eingruppierung
  • Richtige Formulierung von Absageschreiben
  • Formulierungen für eine rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Besondere Formen (Geringfügig Beschäftigte, Teilzeit, Ausbildungsverhältnisse)
  • Vereinbarung einer Probezeit
  • Vor- und Nachteile befristeter und unbefristeter Arbeitsverträge
  • Wirksamkeit von Vertragsstrafenvereinbarungen
  • Gehalt und Vergütung
  • Direktionsrecht
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Teilzeit
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Abmahnung
  • Arbeitsunfall
  • Überstunden
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Mobbing
  • Arbeitszeugnis
  • Krankheit
  • Umgang mit schwierigen Mitarbeitern
  • Gesundheitsschutz
  • Nebentätigkeiten
  • Allgemeiner Kündigungsschutz
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Kündigung (Form, Inhalt, Zugang, Fristen)
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung (Krankheit)
  • Betriebsbedingte Kündigung (Sozialauswahl)
  • Änderungskündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats
  • Kündigungsschutzprozess
  • Sozialrechtliche Folgen (Sperrzeit)
  • Abschluss, Form und Inhalt
  • Typische Fehler
  • Anfechtung
  • Wettbewerbsverbote
  • Umstrukturierungen und die Folgen
  • Gütertermin, Kammertermin, Beweismittel
  • Ablauf des Kündigungsschutzprozesses
  • Bildung eines Betriebsrats
  • Kosten eines Betriebsrats
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarungen
  • Personelle Mitbestimmung
  • Grenzen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Ausgewählte Mitbestimmungstatbestände des § 87 BetrVG
  • Mitbestimmung in allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen § 99 BetrVG
  • Mitbestimmung bei Kündigungen, §§ 102, 103 BetrVG

Sieben gute Gründe, warum Arbeitgeber an einem Seminar teilnehmen sollten

  1. Sie werden von erfahrenen Praktikern geschult und vermeiden typische Fehler.
  2. Sie erfahren welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber bzw. die Führungskraft hat.
  3. Sie lernen, kostspielige Fehler im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung und dem zulässigen Fragerecht in Vorstellungsgesprächen zu vermeiden.
  4. Sie werden hinsichtlich der ständig wiederkehrenden Fragen zu Urlaub, Gehalt, Mutterschutz und Elternzeit und weiteren tagesaktuellen Rechtsfragen verständlich, ausführlich und auf dem rechtlich aktuellsten Stand geschult.
  5. Sie lernen den richtigen Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern.
  6. Eine auszusprechende Kündigung wird dank unserer Checklisten kein Hexenwerk für sie – dank der strategischen und zeitlichen Planung und den notwendigen Schritten.
  7. Sie werden die Folgen Ihres Handels in arbeitsrechtlicher Hinsicht kennenlernen und Ihre Entscheidungen in Zukunft noch gründlicher abwägen und hinterfragen.

Seminarangebot für Betriebsräte

Für die Arbeit im Betriebsrat sind fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht, unerlässlich. Nur so kann das Betriebsratsmitglied auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber bei Verhandlungen sprechen.

Um Ihre Rolle als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen auszufüllen, ist eine regelmäßige Schulung und Weiterbildung unerlässlich. Besuchen Sie ein Seminar bei Lenhardt & Lenhardt und schaffen Sie ein solides Fundament für den Einstieg in die Betriebsratsarbeit.

Unsere Seminare für Betriebsratsmitglieder haben folgende Themenschwerpunkte:

  • Begriff des Betriebes
  • Organe und Zuständigkeiten
  • Wichtige Gesetze und der Umgang mit diesen Gestaltungsformen (Betriebsvereinbarungen und Regelungsabrede)
  • Rechte und Pflichten
  • Freistellung
  • Entgeltfortzahlung
  • Fortbildungsanspruch
  • Rechtliche Stellung
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Kosten und Kostentragung
  • Freistellung
  • Kündigungsschutz
  • Seminare
  • Ladung und Tagesordnung
  • Beschlussfähigkeit
  • Personalplanung und Beschäftigungssicherung
  • Ausschreibung von Arbeitsplätzen
  • Personalfragebögen
  • Auswahlrichtlinien für personelle Einzelmaßnahmen
  • Berufsbildung
  • Einstellung, Ein- und Umgruppierung
  • Hinzuziehung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Allgemeine personelle Maßnahmen
  • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Kündigung allgemein
  • Wirksame Kündigungsanhörung nach § 102 BetrVG
  • Form, Inhalt und Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrats
  • Widerspruchsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Aufhebungsvertrag
  • Wirtschaftsausschuss
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsänderung
  • Errichtung
  • Beisitzer und Vorsitzender
  • Notwendige Beschlüsse
  • Kostentragung
  • Beweislast

Recht auf Fortbildung für Betriebsräte

Der Schulungsanspruch für Betriebsräte ist bekannt, jedoch sind die inhaltlichen Voraussetzungen weniger gebräuchlich. Es gibt zwei verschiedene Vorschriften zu beachten: § 37 Absatz 7 BetrVG gewährt jedem Betriebsratsmitglied während seiner regelmäßigen Amtszeit einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen, um an Betriebsratsschulungen teilzunehmen. Diese Vorschrift hat jedoch wenig Bedeutung, da nur die bezahlte Freistellung des Betriebsrats gewährt wird und das Mitglied selbst für andere Kosten wie Seminargebühren, An- und Abfahrt und Übernachtungskosten aufkommen muss.

Praxisrelevant ist § 37 Absatz 6 BetrVG. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber die vollständigen Kosten für eine Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds, wenn sie Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsratsmitglieds erforderlich sind. Hierzu gehören auch Seminargebühren, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Fahrtkosten zum Seminarort. Der Betriebsrat hat auch Anspruch auf bezahlte Freistellung während der gesamten Schulungsdauer ohne zeitliche oder anzahlmäßige Begrenzung. Um eine Schulung zu besuchen, muss es einen konkreten betrieblichen Anlass geben. Eine Begrenzung der Anzahl von Schulungen pro Jahr oder ein Selbststudium ist nicht zulässig.

Warum Sie als Betriebsratsmitglied von unseren Schulung profitieren

  1. Nach dem Seminar sind Sie „Fit für den Betriebsratjob“ und kennen alle wichtigen arbeitsrechtlichen Grundlagen, die relevanten Normen des Betriebsverfassungsrechts und die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht.
  2. Sie begegnen den Vertretern Ihres Arbeitgebers auf Augenhöhe.
  3. Sie könne auf Fragen Ihrer Kollegen, die sich vertrauensvoll an Sie als Betriebsrat wenden, kompetent und verbindlich Auskunft geben.
  4. Es sind Ansprechpartner nach dem Seminar für auftretende Fragen oder praktische Umsetzung des Gelernten erreichbar.
  5. Seminar in Kleinstgruppen sorgt für ein angenehmes Lern- und Arbeitsklima und optimale Wissensvermittlung.
  6. Schulung auch bei Ihnen im Unternehmen möglich – so sparen Sie (und Ihr Arbeitgeber) bares Geld.