Warum Sie im Familienrecht einen Fachanwalt aufsuchen sollten

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt für Familienrecht? Und warum Sie insbesondere bei Themen wie Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt oder Eheverträgen mit einem Fachanwalt für Familienrecht bestens beraten sind.

Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?

Ein Rechtsanwalt der sich in einem Rechtsgebiet als Spezialist bezeichnen möchte, muss seine Spezialisierung nachweisen. Dies kann er durch den Titel Fachanwalt für Familienrecht.

Wer den Titel Fachanwalt für Familienrecht trägt, muss besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem betreffenden Rechtsgebiet in einem förmlichen Prüfungsverfahren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben.

Ein „Spezialist für Familienrecht“ der kein Fachanwalt ist, ist lediglich ein Rechtsanwalt, dessen Spezialisierung auf einer Selbsteinschätzung beruht und der keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle bestehen musste, wie dies bei einem Fachanwalt der Fall ist.

Welche Voraussetzungen an den Erwerb des Fachanwaltstitels gestellt werden, nennt die Fachanwaltsordnung (FAO)

Bevor ein Rechtsanwalt sich als Fachanwalt bezeichnen darf, muss er drei Jahre als Anwalt zugelassen sein und besondere Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen nachweisen.

Das bedeutet, dass die Kenntnisse eines Fachanwalts die Kenntnisse eines Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel „erheblich übersteigen“ müssen. Der Fachanwalt weist danach die üblichen Kenntnisse eines Rechtsanwalts auf und zusätzlich hierzu eine „erheblich“ tiefere Rechtskenntnis und damit bessere Ausbildung in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Der Nachweis erfolgt über einen Fachanwaltslehrgang, der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten.

Warum ist gerade im Familienrecht ein Fachanwalt zu empfehlen?

Das Familienrecht ist sehr komplex. Es greift in viele Rechtsgebiete über und es geht um höchstpersönliche Angelegenheiten wie das Vermögen, viel Geld, die Immobilie, die gemeinsamen Kinder. Wer einen Fachanwalt aufsucht kann sich sicher sein, dass dieser besonders dafür geschult ist, diese höchst persönlichen Güter zu schützen, Fallen zu vermeiden und Strategien anzuwenden.

Zum Erwerb des Titels sind bereits mindestens 120 bearbeitete Fälle nachzuweisen, davon müssen mindestens 60 der Fälle gerichtliche Verfahren sein. Daneben weist der Fachanwalt besondere Kenntnisse in folgenden Gebieten auf:

Materielles Eherecht (Scheidung, Zugewinnausgleich, Ehevertrag, Vermögensauseinandersetzung, Gütertrennung, Hausrat, Versorgungsausgleich, Bewertung von Vermögen im Familienrecht usw.), Familienrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, Auseinandersetzung von Immobilienvermögen im Familienrecht, strategische Vorgehensweisen, Prozessführung) und Kindschaftsrecht (Sorgerecht, Umgangsrecht usw.) unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozial-, Schuld-, Steuerrecht und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der vormals eingetragenen Lebenspartnerschaft, familienrechtliches Verfahrensrecht und Kostenrecht, Internationales Privatrecht im Familienrecht, Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung (Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung).

Der Fachanwalt hat die rechtliche Pflicht Fortbildungen zu besuchen und durch Zertifikate gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Fortbildungen der Rechtsanwältin Chantal Lenhardt, Fachanwältin für Familienrecht

Rechtanwältin Chantal Lenhardt ist im April 2014 der Titel der Fachanwältin für Familienrecht verliehen worden. 2017 hat sie folgende Fortbildungen in Frankfurt am Main wahrgenommen:

  • „Verwirkung im Familienrecht“ (Kein Anspruch auf Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sanktionen im Familienrecht bei Ehebruch bzw. Fremdgehen, Straftaten gegen den Ehegatten usw.)
  • „Die aktuelle Rechtsprechung zum Sorgerecht und Umgangsrecht – Elterliche Sorge, Sorgerecht, nicht verheirateter Eltern, Umgangsrecht und Auskunftsrechte“
  • „Die aktuelle Rechtsprechung des XII Zivilsenats (Bundesgerichtshof BGH) zum Unterhaltsrecht“
  • „Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine ungekürzte Versorgung in Unterhaltsfällen“ das Vermögen, viel Geld, die Immobilie, die gemeinsamen Kinder. Wer einen Fachanwalt aufsucht kann sich sicher sein, dass dieser besonders dafür geschult ist, diese höchst persönlichen Güter zu schützen, Fallen zu vermeiden und Strategien anzuwenden.