Die Vermeidbarkeit einer kostspieligen Scheidung

Die Kosten einer Scheidung kontrollieren die Ehegatten allerdings weitestgehend selbst. Tatsächlich gibt es nur Weniges, das per Gesetz verhandelt werden muss. Begrenzt man die eigene Ehescheidung hierauf, so sind die Kosten überschaubar.

Wie können die Kosten gering gehalten werden und wie kann das Scheidungsverfahren schnell durchgeführt werden?

Besteht ein Ehevertrag, ist nur noch das zu regeln, was hierin nicht geregelt wurde. Besteht kein Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft hat nur ein zwingend zu verhandelndes Problemfeld und das ist der Versorgungsausgleich. Alle übrigen Angelegenheiten, werden aus freien Stücken heraus geltend gemacht und bestimmen maßgeblich die Kosten und die Zeit.

Die Problemfelder der Zugewinngemeinschaft im Scheidungsverfahren

Die Informationen zum Versorgungsausgleich holt das Gericht von Amts wegen ein. Nach der Auswertung kann bereits der Termin zur Ehescheidung bestimmt werden. Dieser findet dann circa 6-8 Monate nach Einreichung des Antrags auf Ehescheidung statt, gegebenenfalls auch schneller.

Was aber ist mit dem Zugewinnausgleichsanspruch, der Auseinandersetzung des Hausrats, dem Anspruch auf Trennungsunterhalt und der Beanspruchung nachehelichen Unterhalts?

Streitpunkte Zugewinnausgleich, Hausrat, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Die genannten Streitpunkte, können zu einer erheblichen Verzögerung des Scheidungsverfahrens führen. Ihre Geltendmachung erfolgt auf freiwilliger Basis. Wer weniger verdient als der andere Ehegatte hat einen Anspruch auf Trennungsunterhalt und zwar bis zur Rechtskraft der Ehescheidung. Entweder sie finden hier selbst einen gemeinsamen Konsens oder Sie lassen die Höhe durch anwaltliche Vertretung und Gerichte definieren. Bei Unterhaltsansprüchen die nach dem Gesetz berechnet werden, werden Sie immer anders herangezogen werden, als Sie beide es sich wünschen.

Es entstehen zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Wer als Anspruchsberechtigter vorgeht, wird oftmals den Rat bekommen das Scheidungsverfahren zu verzögern um länger Trennungsunterhalt zu beziehen. Es droht dann die Geltendmachung sämtlicher Streitpunkte im Verbundverfahren. Das bedeutet, dass erst geschieden wird, wenn alle Punkte geklärt sind. Die Dauer des Verfahrens ist unüberschaubar, weil Fristen erstreckt werden und Verfahren künstlich in die Länge gezogen werden. Die Frage die sich dann stellt ist: Ist es das wirklich wert?

Strategien zur Vermeidung langer und kostspieliger Ehescheidungen

Wer eine lange und kostspielige Scheidung verhindern möchte, gleichzeitig aber alle relevanten Punkte abschließend geklärt haben möchte und zwar mit Ausspruch der Scheidung, der sollte an die Möglichkeit einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung denken.

Individuelle Gestaltung der Scheidung und ihrer Folgen

Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ähnelt dem Ehevertrag. Sie können sämtliche Aspekte bereits kurz nach der Trennung regeln, notariell beurkunden lassen und zum Termin der Ehescheidung abschließend einfließen lassen.

Die Strategien der Vorgehensweise hängen hierbei von der Charakteristik der Eheleute, der Ehe als solcher und der Ängste ab, die es zu ergründen gilt.

Gerne steht Ihnen unser Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt Ihnen zur Erarbeitung einer individuellen Vorgehensweise zur Seite.