Möchte sich ein Ehepaar scheiden lassen, dann muss es zu diesem Zweck ein Scheidungsverfahren durchlaufen. In § 1564 BGB steht geschrieben, dass eine Ehe nur auf Antrag eines oder beider Ehegatten und durch richterliche Entscheidung geschieden werden kann. Erst mit Rechtskraft der richterlichen Entscheidung wird eine bestehende Ehe also aufgelöst. Doch wie läuft eine Scheidung genau ab und was ist im Hinblick auf das Scheidungsverfahren besonders wichtig?

Die Ehescheidung muss vor Gericht erfolgen

Eine Ehe kann in Deutschland nur vor dem Familiengericht von einem Richter geschieden werden. Zudem gilt bei einem Scheidungsverfahren der sogenannte Anwaltszwang.

Das bedeutet, dass mindestens einer der Eheleute einen Scheidungsanwalt beauftragen muss, welcher oder welche dann den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht für ihn einreicht. Der andere Partner muss sich grundsätzlich nicht anwaltlich vertreten lassen, bei einer strittigen Ehescheidung wäre die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht aber dringend anzuraten. Bezeichnet werden die Eheleute im Scheidungsverfahren übrigens gemäß § 7 FamFG als Beteiligte.

Was passiert beim Scheidungsverfahren?

Nachdem das Familiengericht den Scheidungsantrag von einem der Ex-Partner erhalten hat, wird der Antrag auf Scheidung dem anderen Ehepartner förmlich zugestellt.

Eine förmliche Zustellung bedeutet, dass die Papiere mit einer Postzustellungsurkunde versendet werden. Dem Ehegatten wird die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, er kann der Scheidung also widersprechen oder dem Scheidungsantrag zustimmen.

Eine wichtige und notwendige Folgesache der Ehescheidung ist der Versorgungsausgleich. Um den Versorgungsausgleich voranzutreiben, erhalten beide Ehegatten vom Familiengericht Fragebögen zu diesem Thema, die sie an das zuständige Gericht zurücksenden müssen.

Sollen weitere Folgesachen der Ehescheidung innerhalb des Scheidungsverfahrens entschieden werden, wie beispielsweise Fragen des nachehelichen Unterhalts, der Aufteilung des Hausrats oder des Kindesunterhalts, dann müssen die entsprechenden Anträge durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Spätester Zeitpunkt um diese Anträge einzureichen ist 14 Tage vor dem gerichtlichen Scheidungstermin.

Wie läuft die mündliche Anhörung bei einer Ehescheidung ab?

Bei der mündlichen Verhandlung der Ehescheidung werden beide Ehegatten vom Richter angehört und können sich dazu äußern, ob sie die Ehe für gescheitert halten und ob sie mit der Ehescheidung einverstanden sind.

Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, dann dauert diese Anhörung zumeist nur wenige Minuten. Gibt es Streit im Hinblick auf die Scheidung, dann kann die Anhörung auch schon mal etwas länger dauern.

Gab es zwischen den Ehegatten Vorfälle von häuslicher Gewalt, dann kann vom Gericht auch eine getrennte Anhörung der Eheleute angeordnet werden.

Über die Ehescheidung verkündet das Familiengericht dann den Scheidungsbeschluss. Dies kann entweder noch zum gleichen Termin oder zu einem gesonderten Termin geschehen. Gegen die Entscheidung des Gerichts können natürlich Rechtsmittel eingelegt werden. Die meisten Ex-Paare verzichten jedoch auf diese Möglichkeit.