Haben die Ehegatten während ihrer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, dann wird im Rahmen der Scheidung der sogenannte Zugewinnausgleich durchgeführt. Der Zugewinnausgleich gleicht den Zugewinn, welchen die einzelnen Ehepartner während der Ehegatten erwirtschaftet haben, unter diesen aus. Doch wie verhält es sich mit der Lebensversicherung im Falle einer Scheidung? Wird auch diese beim Zugewinnausgleich berücksichtigt? Und sollte man den Begünstigten einer Lebensversicherung nach einer Trennung bzw. Scheidung verändern?

Unterschied zwischen Kapital- und Risikolebensversicherungen

Kapitallebensversicherungen werden in den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung miteinbezogen.

Anderes gilt für Risikolebensversicherungen, da diese nur im Falle des Todes relevant werden und ganz allgemein nicht dem Zugewinn dienen. Ebenfalls wird eine Lebensversicherung auf Rentenbasis nicht in den Zugewinnausgleich miteinbezogen.

Wie wird die Lebensversicherung bei der Scheidung genau behandelt?

Gibt es eine Lebensversicherung in Form einer Kapitallebensversicherung, wird diese in den Zugewinnausgleich mit aufgenommen. Hinsichtlich des Wertes der Lebensversicherung, wird auf den Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Scheidung abgestellt. Wie hoch dieser Wert genau ist, kann bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erfragt werden.

Der Rückkaufwert beschreibt dabei die Summe, welche der Versicherungsgeber bei einem Rückkauf der Versicherung bezahlen würde. Diese Summe kann dann bei der Ermittlung des Gesamtgewinns der Eheleute angerechnet werden.

Achten sollten Eheleute, die eine Lebensversicherung haben, ebenfalls darauf, dass bei der Anrechnung dieser auf den Zugewinnausgleich sich auch der zu leistende Unterhalt verändern kann. Sollten beide Ehepartner eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, dann werden diese selbstverständlich gegeneinander aufgerechnet.

Sollte der Begünstigter einer Lebensversicherung bei einer Scheidung geändert werden?

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, dann gilt es die unterschiedlichsten Formalien zu ändern. Verfügen die Ehepartner über Lebensversicherungen, dann werden sie sicher darüber nachdenken, ob sie den Begünstigten der Versicherung abändern sollten. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall möglich. Denn in einigen Versicherungspolicen findet sich die Klausel, dass der Begünstigte unwiderruflich festgelegt wird.

Dadurch kann es passieren, dass der Ex-Partner auch nach einer Scheidung weiterhin der Begünstigte der Lebensversicherung ist. Doch auch wenn ein Wechsel der Begünstigten bei der Lebensversicherung theoretisch möglich ist, geschieht dies bei einer Trennung nicht automatisch.

Haben Vertragspartner den Wunsch, den Begünstigten ihrer Lebensversicherung zu ändern, muss dieser Wechsel explizit mit dem Versicherungsgeber vereinbart werden.

Mit der Änderung des Begünstigten müssen Sie übrigens nicht bis nach der Scheidung warten, sondern können diese auch schon zu einem früheren Zeitpunkt beantragen. Sind etwaige gemeinsame Kinder von der Lebensversicherung begünstigt, müssen diese natürlich nicht zwingend geändert werden. Die Versicherungspolice wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts zudem nicht relevant.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt.