Für Unternehmer stellt ein Ehevertrag einen besonderen Schutz dar

Ehevertrag ja oder nein – diese Frage stellen sich immer mehr Paare vor der Hochzeit. Grundsätzlich kann ein Ehevertrag je nach Inhalt für nahezu jedes Paar sinnvoll sein. Insbesondere Unternehmer sollten sich dafür entscheiden. Gilt nämlich im Falle einer Scheidung die Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen, kann die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen.

Der Sinn eines Ehevertrags

Der Ehevertrag ist nicht dazu da, dass im Falle einer Scheidung eine Partei das Nachsehen hat. Trotz des Grundsatzes der Privatautonomie haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit Grenzen aufgezeigt, die einen sittenwidrigen Ehevertrag nicht zulassen würden. Er dient vielmehr dazu, dass Paare die Möglichkeit nutzen können, selbstständige Regelungen zu treffen, die auf ihre individuelle Ehe passt. Das kann nicht nur bei einer möglichen Scheidung relevant sein, sondern auch im Todesfall eines Ehepartners.

Der Ehevertrag für Unternehmer

Für Unternehmer ist es besonders relevant, derartige Vereinbarungen selbstständig treffen zu können. Ist nichts vereinbart, so befinden sich beide Partner im Falle einer Scheidung in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass sämtliches Vermögen, dass sich während der Ehe vermehrt hat, in zwei gleiche Teile aufgeteilt werden muss.

Ein Unternehmen im Wert von 50.000 Euro, dass beispielsweise während einer 20-jährigen Ehe nun einen Wert von 100.000 Euro hat, wird ebenfalls dazu gezählt. Die Differenz muss zur Hälfte an den Ex-Partner ausgezahlt werden. Insbesondere für Unternehmer kann das zur Folge haben, dass das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr zu halten ist.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das zu vermeiden. So kann eine Gütertrennung vereinbart werden, die einen solchen Ausgleich ausschließt. Diesen kann man entweder grundsätzlich beschließen oder ihn auf das Unternehmen als modifizierte Zugewinngemeinschaft selbst beziehen.

Bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft kann der Partner die erbschaftsteuerlichen Vorteile behalten, falls der Unternehmer verstirbt. Auch eine Höchstgrenze für den Zugewinn ist möglich.

Das Unterhaltsrecht kann so vereinbart werden, dass der Ex-Partner zwar Unterhalt erhält, aber so, dass die Zahlungen des Gesamteinkommens des Unternehmens dazu nicht herangezogen werden.

Im Gegenzug kann man den Versorgungsausgleich so bestimmen, dass der Partner nach der Scheidung weiterhin abgesichert ist oder im Falle der Kindererziehung einen Ausgleich erhält.

Sollten Sie Unternehmer sein, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Ehevertrag von einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufsetzen zu lassen.

Der Ehevertrag für Unternehmer nach der Eheschließung

Unternehmen werden nicht immer in eine Ehe mit eingebracht, sondern entstehen manchmal erst nach vielen Jahren. Wird aus einem Ehepartner irgendwann ein Unternehmer, ist es auch später noch möglich mit dem anderen Partner einen Ehevertrag zu schließen. Ein bereits bestehender Vertrag lässt sich auch im Nachhinein noch abändern.

Das gibt es beim Ehevertrag für Unternehmer noch zu beachten

Bei jedem Ehevertrag wird eine anwaltliche Beratung und ein ausreichender Vorlauf von mindestens 6 Monaten empfohlen. Das gilt selbstredend besonders für Unternehmer. Der fertige Vertrag bedarf gemäß § 1410 BGB eine Niederschrift beim Notar. Die Kosten dafür richten sich nach dem Vermögen.