Was ist Trennungsunterhalt?

Der Trennungsunterhalt dient dazu, den Lebensstandard beider Ehepartner während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung aufrechtzuerhalten. Er wird unabhängig vom späteren nachehelichen Unterhalt (auch Geschiedenenunterhalt genannt) geregelt. Dieser Unterhaltsanspruch besteht bereits ab dem Zeitpunkt der Trennung und endet mit der rechtskräftigen Scheidung.

Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich für den Ehepartner, der nach der Trennung nicht in der Lage ist, seinen Lebensbedarf selbstständig zu decken. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Partner vorher erwerbstätig war oder nicht.

Wie berechnet sich der Trennungsunterhalt?

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach dem ehelichen Lebensstandard und den individuellen Bedürfnissen beider Partner. Dabei werden die Einkünfte beider Ehepartner berücksichtigt – sowohl das Erwerbseinkommen als auch sonstige Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen, Zinserträge, etc.). In der Regel richtet sich der Trennungsunterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Wie wird der Trennungsunterhalt geltend gemacht?

Um Trennungsunterhalt zu erhalten, muss dieser beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Hierfür kann ein Rechtsanwalt für Familienrecht engagiert werden, um die Interessen des anspruchsberechtigten Partners durchzusetzen und die notwendigen formalen Schritte einzuleiten.

Wann entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, beispielsweise wenn:

  • Der anspruchsberechtigte Partner wieder heiratet.
  • Der anspruchsberechtigte Partner in einer neuen eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.
  • Der Unterhaltsberechtigte keine ernsthaften Bemühungen unternimmt, eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuüben.

Die 5 besten Tipps zum Unterhalt bei Scheidung

1. Wer während der Ehe nicht gearbeitet hat, muss sich während des Trennungsjahres nicht sofort eine Stelle suchen

Der Trennungsunterhalt soll den Ex-Partnern die Möglichkeit geben, sich nach und nach an die neue Lebenssituation zu gewöhnen. Wer also bislang während der Ehe nicht berufstätig war, von dem kann nicht sofort nach der Trennung verlangt werden, sich eine Arbeit zu suchen. Ihr Ex-Partner kann eine Berufstätigkeit nur dann von ihnen während des Trennungsjahres einfordern, wenn dies im Hinblick auf eine frühere Erwerbstätigkeit und nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen von Ihnen erwartet werden kann.

2. Machen Sie keine falschen Angaben im Hinblick auf Ihre Einkünfte

Wenn Sie Trennungsunterhalt von Ihrem Ex-Partner fordern, sollten Sie unbedingt wahre Angaben in Bezug auf Ihre Einkünfte und Ihre Lebensverhältnisse machen. Tun Sie dies nicht, kann das Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt gefährden. Haben Sie also einen Minijob oder eine andere Einnahmequelle, müssen Sie dies unbedingt offenlegen.

3. Ihr Ehegatte muss Ihnen Auskunft über seine Einkommenssituation geben

Um die Bejahung Ihres Trennungsunterhalts bzw. dessen Höhe zu berechnen, müssen Sie das bereinigte Nettoeinkommen Ihres Ex-Partners kennen. Weigert sich dieser jedoch, Ihnen Einblick in seine Finanzen zu gewähren, können Sie diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

4. Zur Existenzsicherung kann eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragt werden

Weigert sich Ihr Ex-Partner Ihnen Trennungsunterhalt zu zahlen und bringt Sie das in eine schwierige finanzielle Situation, dann können Sie beim zuständigen Gericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Durch diese einstweilige Anordnung kann das Gericht dafür Sorge tragen, dass Ihr Ex-Partner den Unterhalt aufbringt oder Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zahlt, so dass Sie einen gerichtlichen Prozess anstreben können.

5. Nicht direkt bei Ihrem neuen Partner einziehen

Der Trennungsunterhalt kann Ihnen dann verweigert werden, wenn Sie schon vor einem Jahr bei Ihrem neuen Partner eingezogen sind. Denn in diesem Fall geht das Gericht von einer groben Unbilligkeit aus, wenn der Trennungsunterhalt bejaht würde. Denn lebt der bedürftige Ehegatte bereits seit einiger Zeit in einer neuen, verfestigten Gemeinschaft, kann vom Ex-Partner keine Zahlung eines Trennungsunterhalts mehr verlangt werden. Ab wann eine Gemeinschaft als verfestigt gilt, wird dabei von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt.

Zusammenfassung

Der Trennungsunterhalt ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts und dient dazu, finanzielle Nachteile während der Trennung abzumildern. Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht wenden. Dieser kann Sie kompetent beraten und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.