Das Recht gewährt generelle Gestaltungsfreiheit

Generell ist es Ihnen selbst überlassen, wie Sie den Ehevertrag gestalten und welche Themen Sie in ihm ansprechen. Allerdings ist in diesem Fall immer Vorsicht geboten. Lassen Sie das Dokument vor der Beglaubigung immer auf Fehler überprüfen. Denn sogar vermeintlich kleine Schnitzer können dafür sorgen, dass der Ehevertrag vor Gericht sittenwidrig ist. Er hat dann keine Gültigkeit mehr, sodass einer der Partner dann zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wird.

Bedenken Sie außerdem, dass nicht alles, was Sie im Ehevertrag vereinbaren, auch rechtlich durchsetzbar ist. Besonders kuriose Forderungen können also sittenwidrig sein.

Der Ehevertrag ist nicht in Stein gemeißelt

Geht es um die Scheidungsfolgen, so hält sich noch immer der Irrglaube, dass der Ehevertrag nicht anfechtbar ist. Dies erweist sich jedoch als falsch. Denn das Dokument kann nach der Trennung durch eine etwaige Sittenwidrigkeit für nichtig erklärt werden – diesen Aspekt sollten vor allem Selbstständige und Unternehmer bedenken.

Auch ist es möglich, das Schriftstück im Nachhinein abzuändern. Dies ist zumeist dann sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände der Partner ändern. Macht sich beispielsweise eine Person als Unternehmer selbständig, so ist es ratsam, den Vertragsinhalt den neuen Voraussetzungen anzupassen.

Was wird unter Sittenwidrigkeit verstanden

Im Vorfeld gilt zu klären, was überhaupt unter den Begriff „sittenwidrig“ zu verstehen ist. Ebendieser ist nicht auf den Ehevertrag beschränkt, sondern er kann bei allen Arten von Rechtsgeschäften zur Anwendung kommen. Der Begriff bezieht sich sowohl auf den Inhalt des Dokuments als auch die Umstände bei der Vertragsunterzeichnung.

Das Rechtsgeschäft darf dabei nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen – andernfalls gilt es als sittenwidrig.

Die Rechts- und Sozialmoral der kulturellen Gemeinschaft bildet in diesem Fall das Fundament. Auch dürfen Inhalte im Ehevertrag nicht gegen geltendes Recht verstoßen. In Bezug auf die Vertragsunterzeichnung ist ein Vertrag sittenwidrig, wenn hier beispielsweise die Abhängigkeit eines Partners ausgenutzt wurde. Es muss sich hierbei nicht unbedingt um eine rein finanzielle Benachteiligung handeln, sondern es kann damit auch eine psychische oder emotionale Schwäche gemeint sein.

Bereits eine fehlerhafte Klausel kann den Ehevertrag nichtig machen

Unter Umständen führt bereits eine Klausel, die als sittenwidrig gilt, zur Aufhebung des gesamten Vertrages. Daher ist bei der Gestaltung vom Ehevertrag Vorsicht geboten. Bei einer Anfechtung vom Ehevertrag, nimmt die Fachkraft also jede Klausel genau unter die Lupe und prüft, ob der Vertrag sittenwidrig ist. Aus diesem Grund sollten Sie sich bereits bei der Gestaltung des Dokuments von einem Rechtsexperten unterstützen lassen.

Ehevertrag sittenwidrig? Wenden Sie sich an einen Experten!

Wollen Sie sich über die etwaige Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages informieren, sollten Sie sich an einen fachkundigen und kompetenten Rechtsanwalt begeben. Stellen Sie im Vorfeld sicher, dass der Rechtsanwalt in puncto Eherecht erfahren ist.

Falls Sie sich eine langwierige Suche ersparen möchten, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei Lenhardt & Lenhardt wenden. In unserer Anwaltskanzlei in Frankfurt beschäftigen wir bestens ausgebildete Rechtsanwälte, die beurteilen können, ob ihr Ehevertrag sittenwidrig ist.

Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich bei all Ihren Fragen zur Seite. Setzen Sie sich bei Unklarheiten in Bezug auf den Ehevertrag gerne noch heute mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns sowohl telefonisch als auch per E-Mail – wir freuen uns auf Sie!