Entscheidet sich ein Paar dafür, miteinander die Ehe einzugehen, dann macht es sich in der Regel wenig Gedanken darüber, was sich im Falle einer Scheidung in wirtschaftlicher Hinsicht für beide Ehepartner ergibt. Dabei wird heutzutage fast jede zweite Ehe geschieden, so dass sich das Aufsetzen eines Ehevertrages durchaus lohnen kann. Besonders bei Paaren, deren wirtschaftliche Verhältnisse sich stark voneinander unterscheiden, macht ein Ehevertrag Sinn. Doch wer profitiert am Ende von einem Ehevertrag und was passiert, wenn ein solcher nicht vereinbart wurde?

Besserverdienender kann von Ehevertrag profitieren

Wer keinen Ehevertrag aufsetzt, der lebt nach deutschem Familienrecht zumeist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Verdient einer der Partner während der Ehe mehr als der andere, muss er im Rahmen des Scheidungsverfahrens die Hälfte des Zugewinns, als das während der Ehe hinzugekommene Vermögen, an seinen Ex-Ehegatten abtreten.

Das Familienrecht bzw. der deutsche Gesetzgeber hat das Konstrukt der Zugewinngemeinschaft deshalb gesetzlich normiert, um denjenigen Partner zu schützen, der zugunsten der Kindererziehung seinen Beruf aufgegeben hat. Für diese Paare ist ein Ehevertrag eher nicht geeignet, da es ansonsten zu massiven Einbußen des nur wenig oder gar nicht arbeitenden Partners nach der Scheidung käme.

Auch wenn beide Ehegatten einem Beruf nachgehen, wie es in der heutigen Lebensrealität immer häufiger der Fall ist und es keine großen Gehaltsunterschiede zwischen den Partnern gibt, ist ein Ehevertrag nicht unbedingt vonnöten.

Anders sieht es allerdings aus, wenn einer der Ehepartner selbstständig ist oder eine große Erbschaft erwartet. Dann sollte dieser rechtliche Vorkehrungen treffen, für den Fall, dass die Ehe scheitert. Denn andernfalls könnte eine Scheidung und der dadurch bedingte Zugewinnausgleich die materielle Existenz des Selbstständigen gefährden.

Welche Vorteile bietet ein Ehevertrag im Familienrecht?

Sie müssen Ihren Partner durch das Vereinbaren eines Ehevertrages nicht gänzlich ungeschützt lassen, sondern können nur einzelne Vermögensgegenstände, wie ein Unternehmen, aus dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausklammern. Sind beide Partner sich einig und stehen in finanzieller Hinsicht auf eigenen Füßen, kann im Familienrecht durch einen Ehevertrag auch eine vollständige Gütertrennung vereinbart werden.

Unberührt davon bleibt übrigens der sogenannte Versorgungsausgleich, bei dem Altersvorsorgeanwartschaften unter den Eheleuten aufgeteilt werden. Auf diese Weise bleibt die Altersvorsorge beider Parteien gesichert.

Der Vorteil eines Ehevertrages besteht also in der größeren Flexibilität, das wirtschaftliche Verhältnis zum Ehepartner nach den gemeinsamen Vorstellungen auszugestalten und nicht an das strenge gesetzliche Konstrukt gebunden zu sein.

Wann kann ein Ehevertrag aufgesetzt werden?

Der Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung, als auch noch während der Ehe aufgesetzt werden. Der Prozess der Ausarbeitung kann und sollte die notwendige Zeit in Anspruch nehmen, damit die Interessen beider Parteien in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden und sich keiner der Ehegatten benachteiligt fühlt.