Vorsorge durch einen Ehevertrag kann für beide Partner Sicherheit schaffen

Auch wenn der Ehevertrag nicht gerade romantisch ist, so ist es für unter Umständen für beide Partner wichtig, eine Vorsorge zu treffen. Ähnlich wie bei einem Testament befasst man sich zwar ungern damit, sollte sich aber trotzdem die Zeit dafür nehmen. Der Ehevertrag sollte wohl überlegt aufgesetzt werden und einige wichtige Punkte beinhalten.

Unterhalt und Altersvorsorge

Der Unterhalt nach der Trennung und vor der Scheidung sollte festgelegt werden, sofern ein Partner mehr verdient als der andere. Der Unterhalt ist für diese Zeit nicht gesetzlich geregelt. Ansonsten ist es auch möglich, den Unterhalt zu begrenzen oder sogar auszuschließen. Grenzen werden allerdings dort gesetzt, wo der Partner aufgrund von Krankheit, Alter oder Kindererziehung nicht ausreichend versorgt ist. Paare mit Kinderwunsch sollten außerdem eine Vorsorge untereinander festlegen.

Zum Beispiel, dass der zukünftige Elternteil, der aufgrund der Kinder beruflich kürzertreten muss, vom anderen Partner eine bestimmte Summe oder einen regelmäßigen kleineren Betrag an eine private Rentenversicherung zur Vorsorge erhält.

Güterstand

Von Gesetzes wegen lebt ein Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Das bedeutet, dass das Vermögen und die Schulden, die während der Ehe hinzukommen, gleichermaßen aufgeteilt werden müssen. Das ist insbesondere nachteilig, wenn einer von beiden ein Unternehmen führt, dass während der Ehe an Wert gewinnt.

Kommt es zur Scheidung, muss der Unternehmer einen Teil an den Ex-Partner auszahlen, was dazu führen kann, dass das Unternehmen nicht mehr zu halten ist. In einem Ehevertrag kann man die Zugewinngemeinschaft durch eine Gütertrennung umgehen. Das Paar kann sich im Falle auf einer Scheidung auch auf einen anderen Ausgleich einigen.

Versorgungsausgleich

Bei einer Scheidung kommt es zum Versorgungsausgleich. Dabei werden die erworbenen Rentenanwartschaften unter den Eheleuten jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Zahlt einer von beiden höhere Beiträge, so kann sich der Versorgungsausgleich nachteilig im Rentenalter auswirken. Im Ehevertrag lässt sich auch hier eine andere Lösung finden, die vom Familiengericht genehmigt werden muss.

Erbrecht

Ist einer der beiden zukünftigen Eheleute Erbe eines Familienunternehmens oder möchte ein solches vererben, lässt sich im Ehevertrag die Erbfolge festlegen. Darunter können im Erbrecht Regelungen fallen, wie dass der Partner das Familienunternehmen gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern weiterführt oder aber, dass der Partner eine Gewinnteilhabe erhält.

Dann ist ein Ehevertrag sinnvoll

Der Ehevertrag ist nicht nur vor der Ehe eine gute Möglichkeit zur Vorsorge. Auch wenn zwei Menschen bereits verheiratet sind und sich vorher noch keine Gedanken über dieses Thema gemacht haben, können sie einen solchen Ehevertrag noch schließen oder ihn im Nachhinein abändern.

Es ist wichtig, dass sich beide Parteien ausreichend Zeit für ihren Ehevertrag nehmen und sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Ein Zeitraum von etwa 6 Monaten ist zu empfehlen. Damit der ausgefertigte Vertrag dann auch wirksam wird, ist gemäß § 1410 BGB eine Niederschrift beim Notar erforderlich. Die Gebühren, die dadurch entstehen, richten sich nach dem jeweiligen Vermögen.