Ihnen wurde kürzlich gekündigt oder Sie haben selbst Ihr Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet? Nun warten Sie bereits eine Weile vergeblich darauf, dass Ihnen ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird? Oder vielleicht haben Sie auch ein Arbeitszeugnis von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten, sind mit diesem aber alles andere als zufrieden? Dann kann unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfuurt Ihnen gute Dienste leisten.

Das versteht man unter einem Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis dient dem Zweck, dass Arbeitnehmer sich mit ihm für eine neue Stelle bewerben können und potentiellen Arbeitgebern die Auswahl eines geeigneten Bewerbers erleichtert wird. Arbeitszeugnisse enthalten Angaben in Bezug auf die Eigenschaften und Befähigungen eines Arbeitnehmers. Inhaltlich werden Arbeitszeugnisse in zwei Gruppen eingeteilt. Es gibt das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Jeder Angestellte hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Gemäß § 109 GewO haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses. Daneben haben auch Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter oder Handelsvertreter einen Anspruch darauf, ein schriftliches Arbeitszeugnis zu erhalten. Erteilt werden müssen Arbeitszeugnisse vom Arbeitgeber.

Verlangt werden dürfen die Arbeitszeugnisse dann, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Ein Arbeitnehmer kann das Zeugnis aber nicht erst dann einfordern, nachdem das Anstellungsverhältnis tatsächlich beendet ist, sondern auch schon dann, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristung oder einer Kündigung absehbar ist. Zwischenzeugnisse oder Ausbildungszeugnisse können auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verlangt bzw. ausgestellt werden.

Der Arbeitnehmer hat zudem ein Wahlrecht dahingehend, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen möchte. Hat er seine Wahl getroffen, sollte der Arbeitgeber ihm innerhalb von 2 bis 3 Wochen ein Arbeitszeugnis aushändigen.

Was ist ein sogenanntes einfaches Zeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält grundsätzlich lediglich Angaben zu Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit. Dieses einfache Zeugnis muss auf einem offiziellen Firmenbogen angefertigt werden. Zudem sollte das Zeugnis über eine Überschrift verfügen und korrekte persönliche Angaben enthalten.

Eine weitere inhaltliche Anforderung an ein einfaches Arbeitszeugnis betrifft die Frage, auf wessen Veranlassung hin das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Selbstverständlich sollte das Zeugnis außerdem mit einem Datum und einer Unterschrift versehen sein.

Was ist ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis?

Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis enthält ein qualifiziertes Zeugnis auch Angaben in Bezug auf die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Dabei muss die Beschreibung der Tätigkeit möglichst genau und vollständig ausformuliert werden. Zudem muss das Zeugnis verständlich geschrieben werden. Ein Arbeitgeber muss bei der Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bestimmte Grundsätze beachten.

Das Zeugnis sollte den Grundsätzen des Wohlwollens, der Wahrheit, der Vollständigkeit, sowie der Transparenz entsprechen. Doppeldeutige Formulierungen oder Angaben in Bezug auf Krankheiten, Schwangerschaften oder andere Privatangelegenheiten haben in einem Arbeitszeugnis nichts verloren. Sollten diese Dinge in Ihrem Arbeitszeugnis Erwähnung finden, dann wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser wird Ihre Ansprüche in Bezug auf Ihr Zeugnis für Sie durchsetzen. Notfalls auch gerichtlich.

Was versteht man unter dem „Zeugniscode“?

Durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat sich mittlerweile ein sogenannter Zeugniscode entwickelt. Dieser betrifft bestimmte Formulierungen auf Zeugnissen, die zwar auf den ersten Blick neutral wirken, aber eigentlich etwas negatives zum Ausdruck bringen sollen. Bevor Sie als Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Formulierung welcher Zeugnisnote entspricht. So entspricht ein „..stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, der Zeugnisnote 1, während ein „..stets zu unserer Zufriedenheit“, lediglich die Note 3 widerspiegelt.

Interessant für Sie als Arbeitnehmer zu wissen ist zudem, dass das Bundesarbeitsgericht Ihnen einen Anspruch auf ein Zeugnis mit der Mindestnote 3 zuerkennt. Sollte der Arbeitgeber Ihre Leistung schlechter beurteilen und dies auch im Arbeitszeugnis zum Ausdruck bringen, dann trifft ihn die Nachweispflicht für diese Einschätzung.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis kann schon dann erteilt werden, während das Arbeitsverhältnis noch besteht. Allerdings hat ein Arbeitnehmer keinen generellen Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, sondern nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Ausstellung besteht.

So kann eine Versetzung innerhalb des Unternehmens oder eine Veränderung ihrer hauptsächlichen Arbeitsaufgaben solch ein berechtigtes Interesse rechtfertigen. Selbstverständlich gilt dies auch für den Fall, dass der Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen weiter

Arbeitszeugnisse haben in der heutigen Zeit einen großen Einfluss darauf, wie die Chancen eines Arbeitssuchenden im Hinblick auf eine neue Stelle auf dem Arbeitsmarkt stehen. Sollten Sie also von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erhalten, das Sie nicht zufriedenstellt oder Sie warten jetzt schon wochenlang darauf, überhaupt ein Arbeitszeugnis in den Händen zu halten, dann sollten Sie sich unbedingt an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

In unserer Anwaltskanzlei beraten und vertreten wir Sie bei allen Belangen rund um das Thema Arbeitszeugnis. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin bei unseren Rechtsanwälten in Frankfurt.