Ihr Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main
Als Rechtsanwalt für Erbrecht bieten wir unseren Mandanten juristische Unterstützung bei Erbe, Testament & Co. in Frankfurt und vertreten Sie im Falle eines Erbstreits.
Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt
Der Tod eines Verwandten ist emotional und organisatorisch anspruchsvoll für Hinterbliebene. Insbesondere die Erbschaft muss gemäß den Vorschriften aufgeteilt werden. Hierbei ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.
Was versteht man unter Erbrecht?
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erbt und unter welchen Bedingungen. Es ist ein wichtiger Teil des Familienrechts mit dem Ziel, Konflikte zwischen den Hinterbliebenen zu reduzieren und eine faire Verteilung des Nachlasses sicherzustellen. Eine klare Testamentserstellung kann dabei helfen, späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Wenn es kein Testament gibt oder dieses unwirksam ist, greift die gesetzliche Erbfolge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich ausfällt. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Erbrecht kann dabei helfen, den Übergang von Vermögenswerten im Todesfall klar zu regeln.
Das Testament und wer es aufsetzen sollte
Durch ein Testament können Sie den Erbfall regeln. Es handelt sich dabei um eine letztwillige Verfügung des Erblassers, die jederzeit widerrufen werden kann. Das Testament entfaltet gemäß dem Erbrecht nach Ihrem Ableben seine Wirkung.
Das Verfassen eines Testaments ist nicht verpflichtend. Wenn Sie jedoch mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, sollten Sie eine letztwillige Verfügung in Betracht ziehen. Ein eigenhändiges Testament ist auch ohne notarielle Beurkundung gültig, muss jedoch bestimmte Formvorschriften gemäß §§ 2247 und 2267 BGB erfüllen. Ein öffentliches Testament muss hingegen von einem Notar beurkundet werden. Gerne unterstützen die Anwälte unserer Kanzlei Sie dabei.
Die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag
Wenn eine Person stirbt, hinterlässt Sie ihr Vermögen an ihre Erben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten um sicherzustellen, dass das Vermögen den gewünschten Personen zukommt. Einer dieser Wege ist das Testament, ein anderes ist der Erbvertrag.
Ein Testament ist ein schriftliches Dokument, in dem die Person schreibt wer nach ihrem Tod das Vermögen erben soll. Das Testament kann vom Testator jederzeit geändert oder widerrufen werden. Eine weitere Option ist der Erbvertrag, in dem alle Details des Nachlasses verhandelt und festgeschrieben werden. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht so einfach geändert oder widerrufen werden.
Beide Methoden haben Vor- und Nachteile und es hängt von der individuellen Situation ab, welche Methode sinnvoller ist. Es wird empfohlen sich von einem Anwalt beraten zu lassen um sicherzustellen, dass alles korrekt gemacht wird und keine Probleme entstehen.
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zu Erbe, Erbengemeinschaft, Pflichtteil & Co.
Wenn Sie einen auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Frankfurt suchen, dann sind Sie bei Lenhardt & Lenhardt genau richtig. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragestellungen zum Thema Erbrecht.
- Beratung zur rechtlichen Strukturierung des Nachlasses
- Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
- Durchführung von Testamentseröffnungen und Erbauseinandersetzungen
- Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Erbstreitigkeiten
- Beratung zur steuerlichen Optimierung der Vermögensübertragung bzgl. Erbschaftsteuer
- Hilfe bei der Planung der Unternehmensnachfolge
- Beratung bei der Nachlasspflegschaft oder Testamentsvollstreckung
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und transparente Kommunikation sind uns wichtig, damit Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert sind. Vereinbaren Sie noch heute ein erstes Beratungsgespräch und kontaktieren Sie uns!