Erbrecht Frankfurt

Ihr Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main

Als Rechtsanwalt für Erbrecht bieten wir unseren Mandanten juristische Unterstützung bei Erbe, Testament & Co. in Frankfurt und vertreten Sie im Falle eines Erbstreits.

Anwalt Erbrecht Frankfurt

Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt

Der Tod eines Verwandten ist emotional und organisatorisch anspruchsvoll für Hinterbliebene. Insbesondere die Erbschaft muss gemäß den Vorschriften aufgeteilt werden. Hierbei ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.

Was versteht man unter Erbrecht?

Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erbt und unter welchen Bedingungen. Es ist ein wichtiger Teil des Familienrechts mit dem Ziel, Konflikte zwischen den Hinterbliebenen zu reduzieren und eine faire Verteilung des Nachlasses sicherzustellen. Eine klare Testamentserstellung kann dabei helfen, späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Wenn es kein Testament gibt oder dieses unwirksam ist, greift die gesetzliche Erbfolge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich ausfällt. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Erbrecht kann dabei helfen, den Übergang von Vermögenswerten im Todesfall klar zu regeln.

Das Testament und wer es aufsetzen sollte

Durch ein Testament können Sie den Erbfall regeln. Es handelt sich dabei um eine letztwillige Verfügung des Erblassers, die jederzeit widerrufen werden kann. Das Testament entfaltet gemäß dem Erbrecht nach Ihrem Ableben seine Wirkung.

Das Verfassen eines Testaments ist nicht verpflichtend. Wenn Sie jedoch mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, sollten Sie eine letztwillige Verfügung in Betracht ziehen. Ein eigenhändiges Testament ist auch ohne notarielle Beurkundung gültig, muss jedoch bestimmte Formvorschriften gemäß §§ 2247 und 2267 BGB erfüllen. Ein öffentliches Testament muss hingegen von einem Notar beurkundet werden. Gerne unterstützen die Anwälte unserer Kanzlei Sie dabei.

Die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag

Wenn eine Person stirbt, hinterlässt Sie ihr Vermögen an ihre Erben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten um sicherzustellen, dass das Vermögen den gewünschten Personen zukommt. Einer dieser Wege ist das Testament, ein anderes ist der Erbvertrag.

Ein Testament ist ein schriftliches Dokument, in dem die Person schreibt wer nach ihrem Tod das Vermögen erben soll. Das Testament kann vom Testator jederzeit geändert oder widerrufen werden. Eine weitere Option ist der Erbvertrag, in dem alle Details des Nachlasses verhandelt und festgeschrieben werden. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht so einfach geändert oder widerrufen werden.

Beide Methoden haben Vor- und Nachteile und es hängt von der individuellen Situation ab, welche Methode sinnvoller ist. Es wird empfohlen sich von einem Anwalt beraten zu lassen um sicherzustellen, dass alles korrekt gemacht wird und keine Probleme entstehen.

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zu Erbe, Erbengemeinschaft, Pflichtteil & Co.

Wenn Sie einen auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Frankfurt suchen, dann sind Sie bei Lenhardt & Lenhardt genau richtig. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragestellungen zum Thema Erbrecht.

  • Beratung zur rechtlichen Strukturierung des Nachlasses
  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Durchführung von Testamentseröffnungen und Erbauseinandersetzungen
  • Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Erbstreitigkeiten
  • Beratung zur steuerlichen Optimierung der Vermögensübertragung bzgl. Erbschaftsteuer
  • Hilfe bei der Planung der Unternehmensnachfolge
  • Beratung bei der Nachlasspflegschaft oder Testamentsvollstreckung

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und transparente Kommunikation sind uns wichtig, damit Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert sind. Vereinbaren Sie noch heute ein erstes Beratungsgespräch und kontaktieren Sie uns!

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Die wichtigsten Fragen zum Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Übertragung des Nachlasses nach dem Tod einer Person auf deren Erben oder Vermächtnisnehmer.

Im Erbrecht bezeichnet man ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern als Berliner Testament. Dabei setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden der Nachlass an einen Dritten gehen soll. Abkömmlinge werden dabei ausgeschlossen.

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hierbei erben die nächsten Verwandten des Verstorbenen in einer bestimmten Reihenfolge.

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein eigenes Testament zu verfassen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und keine Fehler enthält.

Eine Möglichkeit hierfür ist das Errichten eines Testaments oder eines Erbvertrags. In diesen Dokumenten können Sie genau festlegen, wer was erben soll und unter welchen Bedingungen.

Eine Schenkung ist eine Übertragung von Eigentum oder Vermögenswerten ohne Gegenleistung an einen Empfänger. Sollte diese zu Lebzeiten stattfinden, muss der Erblasser in der Regel sieben Jahre lang leben, damit sie nicht in den Nachlass einbezogen wird. Schenkungen nach dem Tod des Erblassers führen dazu, dass das Eigentum oder der Vermögenswert direkt an den Begünstigten übertragen wird und nicht Teil der Nachlassverteilung wird.

Wenn mehrere Personen als Erben eingesetzt wurden, müssen diese sich in der Regel über die Verteilung des Nachlasses einigen. Falls dies nicht möglich ist, kann es zu einem Erbstreit kommen.

Die Dauer bis zur Auszahlung eines Erbes hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher sehr unterschiedlich sein. Im Durchschnitt dauert es jedoch etwa sechs bis zwölf Monate.

Die Höhe der Steuern auf das geerbte Vermögen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad des Erben. Eine genaue Auskunft hierzu kann ein Rechtsanwalt für Erbrecht geben.

In Deutschland kann man jemanden durch eine ausdrückliche testamentarische Verfügung enterben. Hierbei muss schriftlich festleget sein, dass die betreffende Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Enge Verwandte wie Kinder oder Ehepartner können jedoch nur in Ausnahmefällen vollständig enterbt werden können.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, den nahen Angehörige auch dann erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.