Arbeitsrecht

Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge in Frankfurt am Main

Unser Rechtsanwalt berät Sie umfassend zum Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht – in Frankfurt und bundesweit.

Rechtsanwalt Aufhebungsvertrag Frankfurt

Bei Aufhebungsverträgen ist Vorsicht geboten

Ihnen wurde zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ein Aufhebungsvertrag angeboten? Sie fragen sich, welche Vor- und Nachteile ein solcher Vertrag mit sich bringt? Dann kann sich der Gang zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für Sie lohnen.

Das versteht man unter einem Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Ende des Arbeitsverhältnisses regelt. Dies kann den Zeitpunkt des Ausscheidens und Abfindungen beinhalten.

Der Vertrag wird oft genutzt, um Kündigungen zu vermeiden oder einen schnelleren Austritt zu ermöglichen. Vor einer Unterzeichnung sollte jedoch überlegt werden, ob es wirklich die beste Option ist. Es können unter anderem Nachteile bei Ansprüchen auf Arbeitslosengeld entstehen.

Da Aufhebungsverträge häufig zum Nachteil der Arbeitnehmer geschlossen werden, ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen und den Vertrag vor der Unterschrift sorgfältig zu prüfen.

Unterschied: Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

Ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung sind unterschiedliche Arten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Bei einem Aufhebungsvertrag geht die Initiative meist vom Arbeitnehmer aus, während eine Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wird.

Während bei Kündigung die Kündigungsfrist eingehalten werden muss, können die Bedingungen eines Aufhebungsvertrags individuell vereinbart werden. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Arbeitnehmer bei einer Kündigung ggf. einen Anspruch auf Abfindung hat, während er beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags darauf oft verzichtet wird.

Vorteile & Nachteile des Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile und Nachteile haben. Ein großer Vorteil ist, dass das Arbeitsverhältnis schnell und unkompliziert beendet werden kann, ohne dass es zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen kommt.

Allerdings sollten auch die Nachteile beachtet werden. Der wichtigste Nachteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer Ansprüche auf Arbeitslosengeld (ALG) verliert, wenn er den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Zudem können mögliche Abfindungen niedriger ausfallen als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollten Sie sich daher umfassend über die individuellen Risiken und Chancen informieren.

Rechtsberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht

Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihren Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung zu überprüfen. Zudem kann unserer Kanzlei Sie auf mögliche Gefahren hinweisen. Sollten wichtige Regelungsinhalte fehlen, können wir entsprechende Klauseln für Sie erstellen. Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindungssumme mit Ihrem Arbeitgeber.

Falls Sie anwaltliche Hilfe bezüglich eines Aufhebungsvertrags und dessen Folgen benötigen, dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Anwalt in Frankfurt. Als erfahrene Arbeitsrechtler stehen wir Ihnen juristisch zur Seite und setzen uns für Ihre Rechte ein. Wir nehmen Ihren Aufhebungsvertrag genau unter die Lupe und sorgen dafür, dass Ihre Interessen bestens vertreten werden.

Aufhebungsvertrag vom Anwalt in Frankfurt prüfen lassen

Die wichtigsten Fragen zum Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird. Er wird meist dann verwendet, wenn eine Kündigung vermieden werden soll oder wenn eine einvernehmliche Trennung im Interesse beider Parteien liegt.

In einem Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich alles geregelt werden, was den Beteiligten als klärungsbedürftig erscheint. Relevante Punkte sind in der Regel der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, der Zeitpunkt einer Freistellung, die Frage nach einer Abfindungszahlung und dessen Höhe, ein etwaiges Wettbewerbsverbot oder die Rückgabe von Arbeitsmaterialien.

Aufhebungsverträge enthalten zudem häufig die sogenannte Ausgleichsklausel. Diese besagt, dass beide Vertragsparteien übereinstimmend erklären, keine weiteren, als die im Aufhebungsvertrag aufgeführten, Ansprüche gegeneinander zu haben.

Ein Rechtsanwalt kann Sie dahingehend beraten, welche Punkte Sie unbedingt in Ihren Aufhebungsvertrag mit aufnehmen sollten und welche Klauseln Ihnen eher Nachteile bescheren.

Ein Aufhebungsvertrag kann dem Arbeitnehmer verschiedene Vor- und Nachteile bringen.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Verkürzung der Kündigungsfrist ermöglicht schnellere Aufnahme einer neuen Beschäftigung.
  • Psychologisch nachteilige Folgen einer Kündigung werden vermieden.
  • Möglicherweise kann Abfindung ausgehandelt werden.
  • Das Ausstellen eines hervorragenden Arbeitszeugnisses kann vereinbart werden.
  • Ein langer Kündigungsschutzprozess muss nicht ausgefochten werden.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Gesetzlicher Kündigungsschutz wird ausgehebelt.
  • Das Risiko einer Sperrung für das Arbeitslosengeld entsteht.
  • Das Recht auf eine Abfindung kann wegfallen.
  • Der Betriebsrat muss nicht beteiligt werden.

Ein Aufhebungsvertrag bietet dem Arbeitgeber diverse Vor- und Nachteile.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Detaillierte Kündigungsgründe müssen nicht vorgebracht werden.
  • Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden.
  • Gesetzlicher Kündigungsschutz greift nicht.
  • Das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses entfällt.
  • Vorbehalte des Betriebsrates müssen nicht beachtet werden.

Nachteile für Arbeitgeber:

  • Das Ziel des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages wird unter Umständen nur durch die Zahlung einer (hohen) Abfindung erreicht.

Aufhebungsverträge müssen stets schriftlich abgeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass alle klärungsbedürftigen Fragen mit in den Vertrag aufgenommen werden. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Ihnen aus den Vereinbarungen keine rechtlichen Nachteile, wie Sperrzeiten oder eine nicht vereinbarte Abgeltung von Zahlungsansprüchen, entstehen.

In der Regel wird ein Arbeitnehmer, der einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hat, genauso behandelt wie ein Arbeitnehmer, der ohne wichtigen Grund kündigt. Das bedeutet, dass eine 12-wöchige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld ausgelöst werden kann. Diese finanziell nachteilige Folge sollte unbedingt vermieden werden.

Eine Klausel, die besagt, dass der Arbeitnehmer auch ohne den Aufhebungsvertrag zum gleichen Zeitpunkt betriebsbedingt gekündigt worden wäre, kann unter Umständen für Abhilfe sorgen.

In der Regel ist dies nicht möglich, da ein einmal geschlossener Vertrag in Deutschland grundsätzlich bindend ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn der Vertrag unter Druck oder Täuschung zustande gekommen ist.

Es empfiehlt sich, bereits bei den ersten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einen Anwalt hinzuzuziehen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Auch wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrags haben oder eine gerichtliche Auseinandersetzung droht, sollten Sie sich rechtzeitig an einen Anwalt wenden.