Ihr Anwalt für Sorgerecht in Frankfurt am Main
Als spezialisierter Rechtsanwalt für Sorgerecht (Fachanwalt) in Frankfurt am Main beraten und vertreten wir anwaltlich Sie in allen Kindschaftsangelegenheiten.
Die Rechtsanwälte für Sorgerecht in Frankfurt
Sie möchten vermeiden, dass Ihre Kinder bei einem Streit um das Sorgerecht zu Schaden kommen? Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die Rechte bezüglich Ihrer Kinder gerichtlich durchzusetzen oder eine einvernehmliche Sorgerechtsvereinbarung zu finden.
Das versteht man unter Sorgerecht
Unter Sorgerecht versteht man das „Recht der elterlichen Sorge„. Es beinhaltet Recht und die Pflicht der Eltern, die Sorge für ein minderjähriges Kind zu übernehmen. Hierzu gehören die Bestimmung des Aufenthaltes, die Verwaltung des Vermögens und die gesetzliche Vertretung.
Grundsätzlich gliedert sich das Sorgerecht in die Teilbereiche Personensorge und Vermögenssorge. So können Eltern einen Einfluss auf das Leben und die Zukunft ihrer minderjährigen Kinder nehmen. Dazu zählen alle grundlegenden Entscheidungen hinsichtlich Erziehung, Gesundheit und Vermögen.
Da es sich bei in Sorgerechtsangelegenheiten um ein komplexes Rechtsthema handelt, sollten Sie sich diesbezüglich an einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt zu wenden.
So helfen wir Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht weiter
Unsere Kanzlei Lenhardt & Lenhardt aus Frankfurt unterstützt Sie bei allen Problemen und Fragen zum Thema Sorgerecht. Als Rechtsanwalt kümmern wir uns gerichtlich und außergerichtlich um die gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge Ihrer Kinder.
Für unsere Rechtsanwälte steht, genau wie für das Familiengericht, das Kindeswohl stets im Vordergrund. Rechtsanwältin Chantal Lenhardt ist Fachanwältin für Familienrecht und hat sich u.a. auf Sorgerechtsverfahren spezialisiert. Als Mutter verfügt Sie über das entsprechende Einfühlungsvermögen und ist stets für Ihre Mandanten da.
Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin bei unserer Kanzlei in Frankfurt.
In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht
Sind Eltern verheiratet, üben sie in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder aus. Trennen sich die Eltern oder erfolgt eine Scheidung, ist die gemeinsame elterliche Sorge ebenfalls der Regelfall. Die Erziehung wird auch weiterhin durch von beiden Elternteilen übernommen.
Idealerweise einigen Sie und Ihr Ex-Partner sich darüber, bei wem Ihr Nachwuchs überwiegend leben soll. Zudem muss entschieden werden, wie häufig der andere Elternteil die Kinder sehen darf. Das Wohlbefinden des Kindes steht dabei stets im Vordergrund.
Alleiniges Sorgerecht bei Kindeswohlgefährdung möglich
Das alleinige Sorgerecht bedeutet, dass nur ein Elternteil die Verantwortung für alle Belange des Kindes trägt und Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen kann. Dies kann in Frage kommen, wenn der andere Elternteil verstorben ist oder eine Kindeswohlgefährdung darstellt, beispielsweise durch körperliche oder psychische Gewalt.
Auch bei einer einvernehmlichen Regelung kann das Recht nur einem Elternteil übertragen werden. In jedem Fall muss jedoch das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Es gilt somit zu prüfen, ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts diesem entspricht.