Arbeitsrecht

Ihr Anwalt für Arbeitsverträge in Frankfurt am Main

Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt übernimmt die Erstellung und Prüfung Ihres Arbeitsvertrags – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Frankfurt

Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen

Sie haben einen neuen Job und sind glücklich, Ihren neuen Arbeitsvertrag in den Händen zu halten? Es gibt aber Formulierungen und Klauseln, die Sie nicht wirklich verstehen? Dann wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihren Arbeitsvertrag prüft, um Sie vor späteren rechtlichen Nachteilen zu schützen.

Bedeutung des Arbeitsvertrags für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Ein Arbeitsvertrag legt die Bedingungen der Beschäftigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest. Dies beinhaltet u.a. Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.

Ein klar formulierter Vertrag verhindert Missverständnisse und minimiert rechtliche Konsequenzen für beide Parteien. Der Arbeitgeber erhält Sicherheit durch den Vertrag und der Arbeitnehmer klare Erwartungen an seine Aufgaben sowie definierte Rechte und Pflichten.

Im Falle eines Problems während des Beschäftigungszeitraums kann auf den Vertrag zurückgegriffen werden, um eine Lösung zu finden. Es ist daher wichtig, den Arbeitsvertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen, um Missverständnisse zu beseitigen und Interessen angemessen zu berücksichtigen.

Darum sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag anwaltlich prüfen lassen

Insgesamt kann die Überprüfung eines Arbeitsvertrags durch einen Anwalt dazu beitragen, dass das Beschäftigungsverhältnis positiv und reibungslos verläuft, indem alle Beteiligten klare Erwartungen haben und ihre Rechte und Pflichten kennen.Dazu zählen:

  1. Rechtssicherheit: Ein Arbeitsvertrag sollte alle relevanten Informationen enthalten und rechtlich korrekt formuliert sein.
  2. Klarheit: Ein gut geschriebener Arbeitsvertrag kann Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermeiden.
  3. Verhandlungsmöglichkeiten: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, bei Vertragsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber angemessen vertreten zu werden.
  4. Schadensbegrenzung: Ein Anwalt kann bei Schwierigkeiten bezüglich eines bestehenden Arbeitsvertrags helfen, um Schäden zu begrenzen und rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Was beinhaltet die inhaltliche Prüfung eines Arbeitsvertrags?

Unsere Anwälte prüfen Ihren Arbeitsvertrag inhaltlich auf relevante Vereinbarungen und mögliche Stolpersteine. Dabei achten unsere Rechtsanwälte darauf, dass keine unzulässigen Klauseln enthalten sind, die gegen Arbeitsschutzvorschriften oder das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Besonders beachtet werden auch Ausschlussklauseln im Vertrag, die dazu führen können, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit eingefordert werden müssen, um nicht verfallen zu lassen. Solche Klauseln können zu Nachteilen für den Arbeitnehmer führen und sollten daher mit Vorsicht betrachtet werden.

Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt wird Sie über diese Punkte informieren und Ihnen Ihre rechtlichen Handlungsoptionen erläutern.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen weiter

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitgeber bei der Erstellung und überprüfen bestehende Verträge auf mögliche Unregelmäßigkeiten. Wir helfen auch bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wie beispielsweise bei Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz.

Für Arbeitnehmer bieten wir Unterstützung bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen. So können Sie sicherstellen, dass diese fair und angemessen gestaltet sind. Wenn ein Mitarbeiter gekündigt wurde oder andere Probleme mit seinem Arbeitgeber hat, leisten wir rechtlichen Beistand.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben oder rechtlichen Rat benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht zu erfahren.

Jetzt Arbeitsverträge vom Anwalt in Frankfurt prüfen lassen

Die wichtigsten Fragen zu Arbeitsverträgen

Ein Arbeitsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, in der die Bedingungen der Beschäftigung festgelegt werden. Darunter fallen unter anderem die Vergütung, die Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.

Neben den allgemeinen Angaben wie Namen und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sollten auch die voraussichtlichen Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch sowie Kündigungsfristen im Vertrag aufgeführt sein.

Wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrags:

  • Name und Adresse der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • eine etwaige Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Ausführungen zur Probezeit
  • Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Regelungen in Bezug auf Überstunden
  • Vergütung und Zusammensetzung des Entgelts
  • Umfang des Urlaubsanspruchs
  • Kündigungsfristen
  • Regelungen zu Nebentätigkeiten
  • etwaige Geheimhaltungs- oder Konkurrenzklauseln
  • Ausführungen zu den Weisungsrechten des Arbeitgebers
  • Sonderzahlungen
  • sonstige Vereinbarungen
  • salvatorische Klausel
  • Unterschriften beider Parteien

Änderungen am Arbeitsvertrag bedürfen grundsätzlich einer beidseitigen Einigung. Es ist jedoch möglich eine Änderungsklausel im ursprünglichen Vertrag zu vereinbaren.

Ja, laut § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen aushändigen.

Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge gültig, jedoch ist es ratsam alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten um Missverständnisse zu vermeiden. Im Regelfall wird das Arbeitsverhältnis schriftlich begründet, um bei Konfliktsituationen wie einer Kündigung entsprechende Beweise über elementare Bestandteile (z.B. Höhe des Arbeitsentgelts, Anzahl der Urlaubstage etc.) darlegen zu können. Unabhängig davon gilt jedoch auch im Arbeitsrecht, dass ohne eine entsprechende schriftliche Vereinbarung gegen ein Entgelt eine Dienstleistung erbracht wird.

In der Praxis gibt es aber häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Regelungen, die die Schriftform des Arbeitsvertrages regeln. Auch der Arbeitgeber hat zudem ein berechtigtes Interesse an einer schriftlichen Fixierung der vereinbarten Arbeitsbedingungen, um im Zweifels- oder Konfliktfalle seiner Beweislast nachkommen zu können.

Nein. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf zwingend der Schriftform. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer ist nicht wirksam und setzt nicht den Lauf von relevanten Fristen in Gang.

Das bedeutet, dass die Kündigung in Papierform mit der Originalunterschrift eines Kündigungsberechtigten dem Arbeitnehmer zugehen muss. Eine Kündigung per Fax, Email, SMS oder Ähnlichem ist nicht wirksam. Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht, das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder ein besonderer Kündigungsschutz besteht.

Das Schriftformerfordernis für Kündigungen kann nicht durch individuelle Vereinbarungen, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen abbedungen werden und gilt im Übrigen auch für Eigenkündigungen des Arbeitnehmers.

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch ohne Kündigung, wenn ein bestimmtes Enddatum im Vertrag vereinbart wurde oder das Arbeitsverhältnis auf die Erreichung eines konkreten Ziels beschränkt ist.

Es gibt Befristungen mit und ohne Sachgrund, wie zum Beispiel Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretungen. Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund kann höchstens dreimal verlängert werden und darf maximal zwei Jahre dauern.

Wenn die Befristung nicht schriftlich festgehalten wurde, gilt der Vertrag als unbefristet. Bei weiteren Fragen können Sie sich an unseren Rechtsanwalt in Frankfurt wenden.

Die Fristen für Kündigungen richten sich nach der Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses. Generell gilt aber eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats.

Im Falle einer Kündigung sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten abzuklären. Darüber hinaus sollten Sie die Kündigungsfrist einhalten und eine schriftliche Bestätigung der Kündigung verlangen.