Familienrecht

Ihr Scheidungsanwalt in Frankfurt am Main

Wenn Sie einen Scheidungsanwalt in Frankfurt suchen, sind unsere auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner für Sie.

Scheidungsanwalt Frankfurt

Die Rechtsanwälte für Scheidungsrecht

Ihre Ehe ist nicht mehr zu retten? Sie oder Ihr Partner haben sich für eine Scheidung entschlossen? Dann sollten Sie sich von einem kompetenten Anwalt in Frankfurt anwaltlich beraten und gerichtlich vertreten lassen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt

Als Fachanwalt für Familienrecht sind wir Ihr zuverlässiger Partner während des gesamten Scheidungsverfahrens. Unsere Rechtsanwälte tragen dafür Sorge, dass wir Ihre Scheidung möglichst schnell und reibungslos über die Bühne bringen.

Unsere Kanzlei in Frankfurt zeichnet sich nicht nur durch Einsatz und Erfahrung aus, sondern auch durch die Kompetenz eines spezialisierten Fachanwalts.

Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung bei einem unserer Scheidungsanwälte. Möchten Sie sich in die kundigen Hände eines Fachanwalts begeben, ist unsere Rechtsanwältin Chantal Lenhardt (Fachanwältin für Familienrecht) Ihr optimaler Rechtsbeistand.

Scheidung in Deutschland nur mit Anwalt möglich

Das Einreichen eines Scheidungsantrags erfordert die Vertretung durch einen Anwalt vor dem zuständigen Familiengericht. Unter der Voraussetzung, dass beide Ehepartner einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt. Ein Scheidungsverfahren ohne anwaltliche Vertretung ist nicht möglich.

Es wird empfohlen, während des Scheidungsverfahrens Ihre Interessen von einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht vertreten zu lassen. So können Nachteile aus der rechtlichen Auseinandersetzung vermeiden und Ihre Rechte angemessen geschützt werden.

Sollten Sie sich für ein Mandat in unserer Kanzlei entscheiden, garantieren wir Ihnen, dass unsere Scheidungsanwälte sich bestmöglich für Sie einsetzen.

Voraussetzungen für Ihre Scheidung

Eine Scheidung ist nur dann gültig, wenn die Ehe zerrüttet ist. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn einer der Partner dies erklärt und die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Dieses einjährige getrennte Leben wird auch als „Trennungsjahr“ bezeichnet.

Während des Trennungsjahres sollten die Partner idealerweise in verschiedenen Wohnungen leben. Wenn dies jedoch aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, kann das Trennungsjahr auch in der gemeinsamen Ehewohnung in manchen Fällen erfolgen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass entweder die Zustimmung des anderen Partners vorliegt oder drei Jahre Trennung vergangen sind. Nach drei Jahren Trennung ist die Zustimmung nicht mehr erforderlich.

Einvernehmliche Scheidung vs. streitige Scheidung

Eine Scheidung ist einvernehmlich, wenn beide Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmen und es keine Unstimmigkeiten bezüglich der Scheidungsfolgen gibt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, reicht es, dass nur einer der Ehegatten einen Scheidungsanwalt beauftragt und der andere dem Antrag zustimmt.

Im Gegenteil dazu ist eine streitige Scheidung, wenn die Eheleute sich über den Ablauf und die Folgen des Verfahrens nicht einig sind. Wenn Sie mit Ihrem Ex-Partner Konflikte haben, sollten Sie unbedingt einen eigenen Scheidungsanwalt hinzuziehen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen optimal juristisch vertreten werden.

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Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Keine Aussicht auf Versöhnung: Es muss klar sein, dass die Lebenspartnerschaft nicht mehr fortgesetzt werden kann und es keine Chance auf Versöhnung gibt.
  2. Trennungsjahr: Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie einen Scheidungsantrag stellen können.

Es ist empfehlenswert, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt zu konsultieren. So stellen Sie sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Verfahren so reibungslos wie möglich abläuft.

Das Trennungsjahr bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Ehepaar getrennt leben muss, bevor sie eine Scheidung einreichen können. Das Gesetz verlangt, dass das Paar für mindestens ein Jahr getrennt lebt, bevor sie den Scheidungsantrag stellen können. Ausnahmen sind nur in Härtefällen möglich.

Auch wenn Ehepartner in derselben Wohnung getrennt leben, bedeutet dies nicht mehr, dass sie eine häusliche Gemeinschaft bilden. Der Gesetzgeber erlaubt es, dass sie die Trennung auch innerhalb der Ehewohnung vollziehen können. Allerdings muss das getrennte Lebens und Wirtschaften während des Trennungsjahres eingehalten werden. Eine Möglichkeit hierfür ist z.B. die Vereinbarung bestimmter Zeiten für die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten.

Um einen Scheidungsantrag einzureichen, müssen Sie zuerst einen Anwalt für Familienrecht suchen. Dieser kann den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht für Sie einreichen. Der Scheidungsanwalt wird Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags helfen sowie Sie während des gesamten Verfahrens rechtlich vertreten.

Neben dem Scheidungsantrag müssen weitere Unterlagen wie Personalausweis, Eheurkunde, Geburtsurkunden eventueller gemeinsamer Kinder sowie Nachweise über vorhandenes Vermögen und Schulden eingereicht werden. Ihr Anwalt wird Sie darüber informieren, welche Dokumente benötigt werden und wie diese vorzubereiten sind.

Das Scheidungsverfahren gliedert sich in drei Schritte:

  1. Ein Ehepartner reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Das Trennungsjahr muss hierzu erfolgt sein.
  2. Der andere Ehepartner erhält postalisch vom Gericht den Scheidungsantrag. Beide Eheleute erhalten zusätzlich einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (zur Berechnung der Rentenansprüche).
  3. Das Gericht bestimmt einen Scheidungstermin. Hierzu müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Die Ehe wird mit einem Scheidungsbeschluss beendet. Wird kein Einspruch eingelegt, tritt der Beschluss unmittelbar in Kraft.

Die Scheidungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies kann sehr unterschiedlich sein. Eine Scheidung, bei der beide Partner sich einig sind, dauert normalerweise etwa drei bis sechs Monate. Wenn es jedoch Streitigkeiten über die Scheidungsfolgen gibt, kann es viel länger dauern – oft mehrere Monate bis hin zu Jahren.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Dauer des Prozesses auch von anderen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel dem Arbeitsaufwand des Familiengerichts und den verfügbaren Terminen für Anhörungen und Verhandlungen.

Um die voraussichtliche Scheidungsdauer herauszufinden, ist es am besten, einen unserer Anwälte in Frankfurt zu konsultieren. Dieser kann die Umstände Ihres Falls berücksichtigen und Ihnen einen realistischen Zeitrahmen geben.

Die Scheidungskosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Es gelten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Diese Gesetze sind für alle Ehescheidungsverfahren verbindlich.

Die Scheidungskosten setzen aus den Gerichtskosten und den Kosten für Ihren Scheidungsanwalt zusammen. Der sogenannte Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird, errechnet sich aus dem Dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten. Die Gerichtskosten müssen von beiden Beteiligten aufgebracht werden.

Die Scheidungskosten richten sich somit nach dem Verfahrenswert, der letztendlich durch die Gerichte festgesetzt wird. Er ist unter anderem abhängig vom gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute, dem Vermögen ab einer gewissen Höhe und der Anzahl aller Altersversorgungen, über die im Versorgungsausgleich zu entscheiden ist.

Bei einem Verfahrenswert von 15.000,00 Euro fallen für die gesamte gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts 1.957,55 Euro Brutto an. Dies beinhaltet das Einreichen des Antrags auf Ehescheidung, den Schriftwechsel vor Gericht, die Tätigkeit während des Verfahrens, das Erscheinen vor Gericht und die Auslagen.

Wenn Sie sich scheiden lassen und über die Aufteilung Ihres Eigentums und Vermögens sprechen, müssen Sie zuerst Ihren ehelichen Güterstand prüfen.

Wenn Sie ohne Ehevertrag geheiratet haben, leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall wird das Vermögen, das während Ihrer Ehe erworben wurde, gleichmäßig zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aufgeteilt.

Dieser Prozess wird als Zugewinnausgleich bezeichnet. Dabei wird Ihr Anfangsvermögen mit dem während der Ehe gewonnenen Vermögen verglichen. Wenn die Differenz bei einem Ehepartner höher ist, muss dieser einen Ausgleich in Form von Geldzahlungen an den anderen Ehepartner leisten.

Der Scheidungsunterhalt wird auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) berechnet. Es gibt zwei Arten von Scheidungsunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt.

Trennungsunterhalt ist eine vorübergehende Zahlung, die ein Ehepartner während des Trennungsjahres erhält, wenn er nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Der Betrag hängt vom Einkommen und Vermögen beider Partner ab und wird nach einer komplizierten Formel berechnet.

Nachehelicher Unterhalt hingegen ist eine langfristige Verpflichtung, bei der ein Partner den anderen finanziell unterstützt. Die Höhe und Dauer sind von verschiedenen Faktoren abhängig wie z.B. der Dauer der Ehe, dem Alter und Gesundheitszustand beider Partner, der Erwerbsfähigkeit des Partners sowie der Betreuung gemeinsamer Kinder.

Der Kindesunterhalt ist gesondert zu betrachten. Auch diesbezüglich hilft Ihnen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt gerne weiter.

Normalerweise bekommen beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, da dies im besten Interesse des Kindes ist.

Wenn die Eltern sich nicht einigen können, kann das Gericht Entscheidungen treffen. Dabei werden immer das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt. Das Familiengericht kann entscheiden, dass nur einem Elternteil die alleinige Sorge zugesprochen wird.

Normalerweise wird beiden Eltern auch ein Umgangsrecht mit dem Kind eingeräumt, es sei denn, dass es dem Wohl des Kindes entgegensteht. Auch hierbei kann es vorkommen, dass das Gericht den Umgang einschränkt oder ganz untersagt.

Es ist ratsam, einen unserer Anwälte für Familienrecht in Frankfurt zu kontaktieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen und die Ihres Kindes berücksichtigt werden und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden wird.

In Frankfurt am Main sind Ehen mit Verbindung zum Ausland immer häufiger anzutreffen. Es ist nichts Ungewöhnliches mehr. Der Aufwand für die Abwicklung solcher Ehen kann genauso groß oder gering sein wie bei Inlandsehen.

Um festzustellen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall angewendet werden muss, werden verschiedene Punkte berücksichtigt. Dazu gehören vorhandene Dokumente, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und weitere Faktoren.

Wenn ein ausländisches Scheidungsurteil anerkannt werden soll und die Verordnung Brüssel IIa = EuEheVO nicht zutrifft, muss ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Die Landesjustizverwaltung ist allein verantwortlich für die Anerkennung eines solchen Urteils.