Ihr Scheidungsanwalt in Frankfurt am Main
Wenn Sie einen Scheidungsanwalt in Frankfurt suchen, sind unsere auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner für Sie.
Die Rechtsanwälte für Scheidungsrecht
Ihre Ehe ist nicht mehr zu retten? Sie oder Ihr Partner haben sich für eine Scheidung entschlossen? Dann sollten Sie sich von einem kompetenten Anwalt in Frankfurt anwaltlich beraten und gerichtlich vertreten lassen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt
Als Fachanwalt für Familienrecht sind wir Ihr zuverlässiger Partner während des gesamten Scheidungsverfahrens. Unsere Rechtsanwälte tragen dafür Sorge, dass wir Ihre Scheidung möglichst schnell und reibungslos über die Bühne bringen.
Unsere Kanzlei in Frankfurt zeichnet sich nicht nur durch Einsatz und Erfahrung aus, sondern auch durch die Kompetenz eines spezialisierten Fachanwalts.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung bei einem unserer Scheidungsanwälte. Möchten Sie sich in die kundigen Hände eines Fachanwalts begeben, ist unsere Rechtsanwältin Chantal Lenhardt (Fachanwältin für Familienrecht) Ihr optimaler Rechtsbeistand.
Scheidung in Deutschland nur mit Anwalt möglich
Das Einreichen eines Scheidungsantrags erfordert die Vertretung durch einen Anwalt vor dem zuständigen Familiengericht. Unter der Voraussetzung, dass beide Ehepartner einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt. Ein Scheidungsverfahren ohne anwaltliche Vertretung ist nicht möglich.
Es wird empfohlen, während des Scheidungsverfahrens Ihre Interessen von einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht vertreten zu lassen. So können Nachteile aus der rechtlichen Auseinandersetzung vermeiden und Ihre Rechte angemessen geschützt werden.
Sollten Sie sich für ein Mandat in unserer Kanzlei entscheiden, garantieren wir Ihnen, dass unsere Scheidungsanwälte sich bestmöglich für Sie einsetzen.
Voraussetzungen für Ihre Scheidung
Eine Scheidung ist nur dann gültig, wenn die Ehe zerrüttet ist. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn einer der Partner dies erklärt und die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Dieses einjährige getrennte Leben wird auch als „Trennungsjahr“ bezeichnet.
Während des Trennungsjahres sollten die Partner idealerweise in verschiedenen Wohnungen leben. Wenn dies jedoch aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, kann das Trennungsjahr auch in der gemeinsamen Ehewohnung in manchen Fällen erfolgen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass entweder die Zustimmung des anderen Partners vorliegt oder drei Jahre Trennung vergangen sind. Nach drei Jahren Trennung ist die Zustimmung nicht mehr erforderlich.
Einvernehmliche Scheidung vs. streitige Scheidung
Eine Scheidung ist einvernehmlich, wenn beide Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmen und es keine Unstimmigkeiten bezüglich der Scheidungsfolgen gibt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, reicht es, dass nur einer der Ehegatten einen Scheidungsanwalt beauftragt und der andere dem Antrag zustimmt.
Im Gegenteil dazu ist eine streitige Scheidung, wenn die Eheleute sich über den Ablauf und die Folgen des Verfahrens nicht einig sind. Wenn Sie mit Ihrem Ex-Partner Konflikte haben, sollten Sie unbedingt einen eigenen Scheidungsanwalt hinzuziehen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen optimal juristisch vertreten werden.