Familienrecht

Ihr Anwalt für Unterhalt in Frankfurt am Main

Als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht (Fachanwalt) in Frankfurt am Main beraten und vertreten wir Sie zu Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Anwalt Fachanwalt Unterhalt Frankfurt

Rechtsberatung bei Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt & Co.

Eine Scheidung kann das Leben stark verändern. Auch in finanzieller Hinsicht gehen Sie anschließend eigene Wege. Bezüglich Unterhalt sollten Sie sich bestenfalls von einem Fachanwalt für Familienrecht rechtlich beraten lassen.

Wir kümmern uns um Ihre Unterhaltsforderungen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das deutsche Unterhaltsrecht. Unsere Rechtsanwältin, Frau Lenhardt, ist eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht. Gerne steht Sie Ihnen in allen Unterhaltsfragen beratend zur Seite.

Unsere Rechtsanwälte setzen sich mit Professionalität und Fachwissen für Ihre Interessen ein. Wir nehmen uns Zeit, um Ihr Anliegen gründlich zu analysieren und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Bei uns sind Sie in guten Händen und können sicher sein, dass wir uns engagiert dafür einsetzen, Ihre Rechte zu schützen.

Wenn Sie rechtliche Fragen haben oder in einem Unterhaltsstreit verwickelt sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihre Experten für Unterhaltsrecht in Frankfurt

Unsere Kanzlei ist Ihre kompetente Anlaufstelle zum Thema Unterhalt. Ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder andere Unterhaltsfragen geht – unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir wissen, dass Unterhaltsstreitigkeiten oft belastend sind. Deshalb setzen wir uns mit Fachwissen und Engagement dafür ein, Ihre Interessen und Rechte zu wahren. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und beraten Sie individuell – denn bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine faire Lösung zu finden. Diese soll sowohl Ihren Bedürfnissen als auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Kindesunterhalt: finanzielle Unterstützung für Kinder

Als Elternteil hat man eine gesetzliche Verpflichtung, für den Unterhalt seines Kindes zu sorgen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist es wichtig, dass der Kindesunterhalt rechtmäßig und fair festgesetzt wird.

Als spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir setzen uns engagiert dafür ein, dass Ihre Interessen und die Ihres Kindes gewahrt werden. Dabei beraten wir Sie individuell und setzen uns mit Fachwissen und Erfahrung dafür ein, dass Unterhaltsforderungen rechtmäßig festgelegt werden.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement – gerne stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite.

Ehegattenunterhalt: Ansprüche bei Trennung & Scheidung

Scheidungen sind oft schwierige und emotionale Erfahrungen. Sie können auch finanzielle Auswirkungen haben. Insbesondere wenn es um Ehegattenunterhalt geht. Dieser wird während des Scheidungsprozesses oder danach vereinbart. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel Einkommen, Alter und Ehezeit sowie den Bedürfnissen der beteiligten Parteien.

Wenn Sie sich für eine Scheidung entscheiden, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Unterhaltsrecht konsultieren. So können Sie sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind und Sie eine faire Lösung erhalten.

Neben dem Trennungsunterhalt gibt es den Nachehelichen Unterhalt. Dieser wird gezahlt, wenn der ehemalige Partner finanziell benachteiligt ist und Unterstützung benötigt. Auch hier kann ein Rechtsanwalt helfen, Ihre Ansprüche zu verstehen und sicherzustellen, dass diese berücksichtigt werden.

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Die wichtigsten Fragen im Unterhaltsrecht

Unterhalt im rechtlichen Sinne bedeutet, dass eine Person verpflichtet ist, für die Bedürfnisse einer anderen Person aufzukommen. Es geht dabei in der Regel um finanzielle Unterstützung, die dem Lebensbedarf der unterstützten Person entspricht. Unterhaltsansprüche können beispielsweise zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern bestehen.

Um zu klären, welcher Unterhalt Ihnen zusteht, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Insbesondere ist es wichtig, ob es sich um Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt handelt und in welchem Verhältnis Sie zum unterhaltspflichtigen Partner stehen.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben und diese bei Ihnen leben, steht Ihnen in der Regel ein Anspruch auf Kindesunterhalt zu. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Alter der Kinder und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Partners.

Wenn Sie während einer Ehezeit zusammengelebt haben und finanzielle Verpflichtungen getragen haben, kann im Rahmen einer Scheidung ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen. Hierbei wird geprüft, ob Sie bedürftig sind und ob Ihr Ex-Partner finanziell in der Lage ist, Sie zu unterstützen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich auch hier wiederum nach den individuellen Umständen des Einzelfalls.

In jedem Fall empfiehlt es sich jedoch, einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen, um Ihre individuelle Situation einzuschätzen und eine Beratung hinsichtlich Ihres möglichen Unterhaltsanspruchs zu erhalten.

Wer wem Unterhalt zahlen muss, hängt von der persönlichen Situation ab. Grundsätzlich sind Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Ehegatten untereinander können Unterhaltsansprüche haben, ebenso Kinder gegenüber ihren Eltern und umgekehrt. Auch bei einer Trennung oder Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt bestehen.

Eine genaue Klärung der individuellen Verpflichtungen erfordert eine Einzelfallprüfung und sollte am besten mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

Sie können Ihren Unterhaltsspruch bei Ihrem Ex-Partner oder gegebenenfalls auch bei den zuständigen Behörden geltend machen. Um Unterhalt zu beantragen, müssen Sie in der Regel folgende Schritte unternehmen:

  1. Feststellung des Unterhaltsbedarfs: Hierbei wird ermittelt, wie hoch der Bedarf an Unterhalt ist.
  2. Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs: Hierzu kann man einen Antrag auf Unterhaltszahlungen direkt beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
  3. Durchsetzung des Anspruchs: Wenn der unterhaltspflichtige Partner nicht freiwillig zahlt, muss der Anspruch durchgesetzt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs mitunter langwierig und kompliziert sein kann. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und einen Fachanwalt für Familienrecht zu kontaktieren.

Der Ehegattenunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener oder getrennt lebender Ehepartner vom anderen erhalten kann. Er soll dazu dienen, den Lebensstandard des unterhaltsberechtigten Partners aufrechtzuerhalten oder zumindest zu verbessern.

Die Höhe des Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Ehe, dem Einkommen beider Partner sowie dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten. Bei der Berechnung des Unterhalts greifen gesetzliche Regelungen sowie individuelle Umstände.

Wichtig zu wissen ist auch, dass es unterschiedliche Arten von Ehegattenunterhalt gibt. So kann es sich um einen nachehelichen Unterhalt handeln, der nach der Scheidung gezahlt wird. Aber auch während einer Trennungsphase kann ein sogenannter Trennungsunterhalt vereinbart werden.

Es gibt grundsätzlich drei Arten:

  1. Trennungsunterhalt: Wenn ein Ehepaar sich trennt, kann der finanziell schwächere Partner einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Dieser Unterhalt wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
  2. Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung kann ein Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Hierbei wird zwischen verschiedenen Formen des Unterhalts unterschieden, wie zum Beispiel dem zeitlich begrenzten Unterhalt, dem gestuften Unterhalt oder dem unbefristeten Unterhalt.
  3. Betreuungsunterhalt: Wenn ein Elternteil nach der Trennung die Betreuung gemeinsamer Kinder übernimmt und dadurch nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann, hat er oder sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Die genaue Höhe und Dauer des Unterhalts richtet sich dabei immer nach den individuellen Umständen des Einzelfalls. Im Zweifelsfall muss sie gerichtlich geklärt werden. Dabei können auch weitere Faktoren wie etwa Alter der Beteiligten, Berufserfahrung oder gesundheitliche Einschränkungen eine Rolle spielen.

Unterhalt in einem eheähnlichen Verhältnis kann in bestimmten Fällen entstehen. Hierbei handelt es sich um ein Zusammenleben von zwei Partnern, die nicht verheiratet sind, aber wie in einer Ehe füreinander sorgen.

Wenn eine solche Beziehung endet und ein Partner finanziell bedürftig ist, kann er oder sie unter Umständen einen Unterhaltsanspruch geltend machen. Hierbei kommt es darauf an, ob das Paar eine gemeinsame Wohnung hatte, wie lange die Beziehung gedauert hat und ob gemeinsame Kinder vorhanden sind.

Wichtig zu wissen: Ein Unterhaltsanspruch in einem eheähnlichen Verhältnis besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Er ist im Vergleich zum Ehegattenunterhalt oft schwieriger durchzusetzen. Im Zweifelsfall sollte man sich daher rechtlich beraten lassen.

Kindesunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil dem anderen für die Versorgung und Erziehung des gemeinsamen Kindes zahlt. Ziel des Kindesunterhalts ist es, sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes auch nach einer Trennung oder Scheidung gewährleistet wird.

Die Grundlage zur Berechnung des Kinderunterhalts bildet die Düsseldorfer Tabelle. Faktoren, die die Unterhaltshöhe beeinflussen sind das u.a. Alter des Kindes und die Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen.

Ausgangspunkt der Unterhaltsberechnung ist das bereinigte, durchschnittliche Nettoeinkommen des Unterhaltsberechtigten. Dem Nettoeinkommen wird eine Einkommensstufe zugeordnet. Eine weitere Zuordnung ergibt sich aus dem Alter des Kindes.

Der Mindestunterhalt für Kinder beträgt im Jahr 2023 in der Regel:

  • 393 Euro pro Monat für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.
  • 451 Euro pro Monat für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren.
  • 528 Euro pro Monat für Kinder zwischen 13 und 18 Jahren.
  • 590 Euro pro Monat für volljährige Kinder.

Die Dauer des Unterhalts hängt vom Alter und der individuellen Situation des Kindes sowie von der Art des Unterhalts ab. Im Allgemeinen besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Studiums, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Eine längere Unterstützung kann in bestimmten Fällen erforderlich sein, z.B. bei krankheitsbedingten Einschränkungen des Kindes. Eine individuelle Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht kann hierbei helfen, Klarheit zu schaffen und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.