Familienrecht

Ihr Anwalt für Umgangsrecht in Frankfurt am Main

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Umgangsrecht (Fachanwalt) in Frankfurt am Main beraten und vertreten Sie juristisch zum Umgangs- und Besuchsrecht mit Ihren Kindern.

Anwalt Fachanwalt Umgangsrecht Frankfurt

Die Rechtsanwälte für Umgangsrecht in Frankfurt

Eine Trennung oder Scheidung mit Kindern kann Schwierigkeiten mit sich bringen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt unterstützen wir Sie dabei, eine faire Lösung im Umgang mit Ihren Kindern zu erzielen.

Umgangsrecht: Das Recht auf Kontakt zu den eigenen Kindern

Das Umgangsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts mit dem Fokus auf das Wohl des Kindes. Es gewährleistet den Kontakt eines Kindes zu seinen getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen. So kann eine eine gesunde und stabile Bindung zu beiden Eltern unterstützt werden.

Das Umgangsrecht umfasst nicht nur die Gestaltung des Umgangs, sondern auch gegebenenfalls eine Überprüfung der Umstände unter denen dieser stattfindet. Darüber hinaus kann es in Einzelfällen notwendig sein, eine begleitete oder eingeschränkte Form des Umgangs anzuordnen, um das Kindeswohl zu schützen.

Das Umgangsrecht sollte stets zum Wohle des Kindeswohls ausgelegt werden. Es sollte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Elternteilen angestrebt werden.

Anwaltliche Beratung & Vertretung in Kindschafts­angelegenheiten

Wenn es um Kindschaftsangelegenheiten geht, kann die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt eine große Hilfe sein. Insbesondere im Umgangsrecht kann es schnell zu Konflikten zwischen den Eltern kommen, die nicht selten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.

In solchen Fällen ist es oft schwierig, eine gerechte Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch denen der Eltern gerecht wird.

Ein erfahrener Anwalt kann hierbei helfen und dafür sorgen, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, sondern auch um eine konstruktive Konfliktlösung im Sinne aller Beteiligten.

Der Rechtsanwalt an Ihrer Seite – Kontaktieren Sie uns noch heute

Sollten Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Umgangsrecht in Frankfurt sein, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung und Expertise in diesem speziellen Rechtsgebiet. Rechtsanwältin Chantal Lenhardt ist zudem als spezialisierte Fachanwältin für Familienrecht ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.

Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung vor Gericht. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine gerechte Lösung im Interesse des Kindes sowie aller Beteiligten zu finden. Dabei nehmen wir uns Zeit für unsere Mandanten und arbeiten eng mit ihnen zusammen.

Wir achten dabei stets darauf, dass Sie als Mandant vollständig informiert sind und verstehen, welche Schritte wir unternehmen werden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement – wir setzen uns gerne für Ihre Rechte ein!

Individuelle Lösungen für Ihre persönliche Situation

Jede Familie ist einzigartig und hat ihre eigenen Bedürfnisse und Anforderungen. Unser Rechtsanwalt nimmt sich Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und entwickelt darauf basierend maßgeschneiderte Lösungen für Sie.

Unsere Lesitungen als Rechtsanwalt:

  • Rechtliche Beratung im Umgangsrecht
  • Durchsetzung oder Abwehr von Umgangsansprüchen
  • Anwaltliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • Erstellung von Anträgen und Schriftsätzen
  • Klärung von Konflikten zwischen den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten
  • Unterstützung bei der Umsetzung eines gerichtlich festgelegten Umgangs

Sie suchen einen Anwalt für Umgangsrecht in Frankfurt am Main?

Die wichtigsten Fragen zum Umgangsrecht

Das Umgangsrecht bezeichnet das Recht jedes Elternteils, regelmäßig und persönlich Kontakt zu seinem minderjährigen Kind zu haben.

Das Sorgerecht beschreibt die rechtliche Verantwortung für das Kind, während das Umgangsrecht den Elternteil beschreibt, der das Recht hat, das Kind regelmäßig zu sehen.

In der Regel hat jeder Elternteil Anspruch auf Umgangsrecht mit seinem Kind, sofern dadurch das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. Auch anderen Bezugspersonen, wie beispielsweise die Großeltern, haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind.

Ja, in besonderen Fällen kann das Gericht das Umgangsrecht einschränken oder sogar ganz entziehen. Dies kann beispielsweise bei Gewalttätigkeit oder Drogenabhängigkeit des betroffenen Elternteils der Fall sein.

Idealerweise einigen sich die Eltern außergerichtlich auf eine Regelung des Umgangsrechts. Sollte dies nicht möglich sein, entscheidet das Gericht im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens über die Frage des Umgangsrechts.

Grundsätzlich steht beiden Elternteilen ein gleichberechtigtes Recht auf Umgang mit dem Kind zu. Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch von den individuellen Umständen ab und sollte gemeinsam besprochen werden.

Ja, auch unverheiratete Väter haben grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind.

Ja, wenn sich die Eltern nicht außergerichtlich auf eine Regelung des Umgangsrechts einigen können, kann das Gericht im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens über die Frage des Umgangsrechts entscheiden.

Die Besuchsplanung regelt die zeitliche Aufteilung der Besuche des sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind, wenn es keinen gemeinsamen Haushalt gibt.

Grundsätzlich darf der Umgang mit dem Kind nicht eigenmächtig verweigert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn eine akute Gefährdung des Kindes vorliegt.

Ja, auch Großeltern haben unter bestimmten Umständen ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind.

Ja, beide Elternteile sind rechtlich verpflichtet, sich an die vereinbarten oder gerichtlich festgelegten Regelungen des Umgangsrechts zu halten.