Arbeitsrecht

Ihr Anwalt bei Abmahnung in Frankfurt am Main

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt beraten und vertreten wir Sie kompetent bei einer Abmahnung.

Rechtsanwalt Abmahnung Frankfurt

Professionelle Rechtsberatung bei Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung erhalten und sind unsicher, was dies für Sie bedeutet? Vielleicht haben Sie die Abmahnung zu Unrecht erhalten und möchten dagegen rechtlich vorgehen? In all diesen Fällen ist unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.

Die Abmahnung bei vertragswidrigen Verhalten

Eine Abmahnung ist eine Ermahnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es handelt es sich um eine Erklärung seitens des Arbeitgebers, die Sie auf ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten hinweist. Eine Abmahnung hat das Ziel, den Arbeitnehmer zur Verbesserung seines Verhaltens oder seiner Leistung zu bewegen und ihn vor weitergehenden Konsequenzen wie einer Kündigung zu warnen.

Es gibt verschiedene Arten von Abmahnungen, wie zum Beispiel die Verhaltens- oder Leistungsabmahnung. Eine Verhaltensabmahnung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer gegen bestimmte Regeln verstoßen hat, wie beispielsweise bei einer Unpünktlichkeit oder einem unangemessenen Verhalten am Arbeitsplatz. Eine Leistungsabmahnung hingegen wird bei mangelnder Arbeitsqualität oder -quantität ausgesprochen.

Unsere Anwaltskanzlei hat sich auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Das sollten Sie bei einer Abmahnung machen

Wenn Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie unbedingt handeln und sich rechtzeitig an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Eine solche Abmahnung könnte schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Sind Abmahnungen rechtswidrig, können Sie eine Entfernung dieser aus der Personalakte verlangen sowie eine Gegendarstellung verfassen. Das Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte geht zumeist mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht einher, sollte der Arbeitgeber sich nicht außergerichtlich auf dieses Vorgehen einlassen.

Dies bedeutet natürlich erst einmal, dass ein Rechtsanwalt prüft, ob die Abmahnung tatsächlich rechtswidrig ist. Des Weiteren ist es auch möglich, sich als Arbeitnehmer im Rahmen einer Beschwerde nach Erhalt einer Abmahnung an den Betriebsrat zu wenden.

Wie kann ein Anwalt Ihnen bei einer Abmahnung helfen?

Zunächst kann unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine inhaltliche Prüfung Ihres Abmahnungsschreibens durchführen. Sollten wir inhaltliche oder formale Fehler feststellen, setzen wir uns gerne mit Ihrem Arbeitgeber gerichtlich oder außergerichtlich auseinander. Unsere Kanzlei übernimmt auch das Schreiben einer etwaigen Gegendarstellung für Ihre Personalakte.

Sollten wir feststellen, dass Ihre Abmahnung zu Recht ausgesprochen wurde, können wir Sie unter Umständen dennoch rechtlich unterstützen. Denn hat das im Abmahnungsschreiben gerügte Verhalten mittlerweile keine rechtliche Bedeutung mehr, können wir den Anspruch auf Löschung aus Ihrer Personalakte für Sie durchsetzen.

Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt

Unsere Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main greifen auf ein vertieftes Fachwissen und langjährige Erfahrungen im Arbeitsrechts zurück. Wir bearbeiten alle Ihren rechtlichen Probleme rund um das Thema Abmahnungen.

Als Anwalt handeln wir stets in Ihrem Interesse und erarbeiten sowohl außergerichtliche, als auch gerichtliche Lösungsansätze für unsere Mandanten. Schildern Sie uns in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen. Wir werden gemeinsam verschiedene Handlungsoptionen entwickeln. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei unserem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt.

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt prüfen wir Ihre Abmahnung

Die wichtigsten Fragen zur Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine meist schriftliche Aufforderung von einer Person oder Firma an eine andere, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder zu ändern. Im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen kann dies bedeuten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens abmahnt.

Eine Abmahnung wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn ein Mitarbeiter gegen Regeln oder Vereinbarungen verstoßen hat und das Unternehmen ihn ermahnen oder rechtlich absichern möchte.

Nein, eine Abmahnung ist nicht immer erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. In manchen Fällen kann eine schwerwiegende Verletzung von Arbeitspflichten oder ein grober Verstoß gegen den Arbeitsvertrag direkt zur Kündigung führen, ohne dass zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden muss.

Abmahnungen können grundsätzlich als Vorwarnung zur Kündigung angesehen werden. Für verhaltensbedingte Kündigungen stellt der vorherige Ausspruch in der Regel eine Wirksamkeitsvoraussetzung dar. Sie ist nur dann entbehrlich, wenn ein sehr schwerer Vertrauensbruch vorliegt oder schwerwiegende Störungen im betrieblichen Zusammenleben festgestellt wird.

Abmahnungen müssen nicht zwangsläufig schriftlich erteilt werden. Allerdings ist es aus Gründen der Beweisbarkeit üblich, sie schriftlich zu verfassen.

In Bezug auf den Inhalt muss die sogenannte Rügefunktion erfüllt sein. Das heißt, dass die vorgeworfenen Vertrags- bzw. Pflichtverletzungen konkret benannt werden müssen. Es muss also ausgeführt werden, was sich wann, wie und wo ereignet hat.

Zudem müssen Abmahnungen eine Aufforderung enthalten, das beanstandete Verhalten in Zukunft zu unterlassen bzw. zu ändern. Es muss deutlich hervorgehen, dass eine Wiederholung des Verhaltens zu einer Kündigung führt. Zudem müssen Abmahnungen verhältnismäßig sein. Bei Bagatellverstößen kann smomit keine Abmahnung ausgesprochen werden.

Anders als einige glauben, ist zur Wirksamkeit einer Abmahnung keine vorherige Anhörung erforderlich. Dies ist nur dann der Fall, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag explizit so festgehalten wurde.

Es gibt zwar keine zeitlichen Fristen zu beachten, allerdings kann das Recht, eine Abmahnung auszusprechen, mit der Zeit verwirkt werden. Dies ist dann der Fall, wenn seitdem zu beanstandenden Verhalten bereits eine lange Zeit verstrichen ist und der Arbeitnehmer davon ausgehen konnte, dass keine Abmahnungen mehr ausgesprochen werden.

Ja, man kann gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen, indem man beispielsweise einen Anwalt einschaltet und sich gegen die Vorwürfe verteidigt.

Eine Abmahnung bleibt in der Regel 12 Monate in Ihrer Personalakte gespeichert, danach sollte sie aus Ihrem Aktenbestand entfernt werden.

Wenn Sie trotz einer Abmahnung weiterhin gegen die Regeln verstoßen, kann das Unternehmen schwerwiegendere Konsequenzen wie z.B. Kündigung oder Schadensersatzforderungen einleiten.

Sie können sich vor einer Abmahnung schützen, indem Sie die Regeln und Vereinbarungen des Unternehmens beachten und gegebenenfalls um eine klare Kommunikation bitten, wenn diese unklar sind oder Sie unsicher sind.