Herr Lenhardt, welche Besonderheiten sind insbesondere hinsichtlich der aufkommenden Fragestellungen bei der Beratung von Arbeitgebern relevant?

Auf Grund der aktuellen wirtschaftlichen Lage und dem umkämpften Markt um Fach- und Führungskräfte ist es ein großes Anliegen vieler Arbeitgeber, gute Arbeitnehmer langfristig zu binden. Dies kann durch spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich Zielvereinbarngen oder Bonusregelungen erfolgen.

Aber darüber hinaus auch durch Vereinbarungen für die gesamte Belegsachaft. Diese kollektiven Regelungen können dann Bestandteil von Mitbestimmungsrechten sein. Um hier alle rechtlichen Fallstricke zu umgehen ist eine juristische Prüfung daher dringend anzuraten.

Welche Themengebiete werden aus Arbeitgebersicht noch an Sie herangetragen?

Daneben ist auch die Vielzahl der zu beachtenden Regelungen stets ein Thema: Arbeitnehmer verlangen ein Arbeitszeugnis welches inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss, es sollen Abmahnungen auf Grund von Fehlverhalten ausgesprochen werden, die dann auch gerichtlich haltbar sind.

Ein Dauerbrenner ist auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), zu dem immer mehr Unternehmen externe Unterstützung in Anspruch nehmen – sei es im Rahmen der rechtlichen Beratung oder für die Moderation der Fallgespräche mit den anderen Beteiligten dieses Verfahrens.

Haben Sie im Zuge der Pandemie bemerkt, dass weitere Aspekte hinzugekommen sind?

Arbeitgeber sind aus den unterschiedlichsten Gründen offener und flexibler hinsichtlich von Home-Office-Modellen. Diese vertraglichen Regelungen können durch uns vorab formuliert und rechtlich überprüft werden. Zwangsläufig kommt es auch vermehrt zu Trennungsszenarien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern.

Hier kann meistens bereits frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gefunden werden: Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages kann so für beide Parteien ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden, so dass er Arbeitgeber handlungsfähig bleibt und frühzeitig und kostentransparent planen kann.

Bei Aufhebungs- oder Abwicklungsveträgen raten wir zwingend zu anwaltlicher Unterstützung, da hier eine Vielzahl von spezifischen Regelungen im Bereich Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts zu beachten sind.

Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Zeit in der Personalabteilung in einer amerikanischen Spezialbank gemacht, die Ihnen heute in der anwaltlichen Beratung von Arbeitgebern und Unternehmen zu Gute kommt?

Eine von Anfang an offene und klare Kommunikation hinsichtlich des zu erreichenden Ziels ist unabdingbar. Nur dann können hinsichtlich einer Trennung von einem Arbeitnehmer und der Erstellung einer entsprechenden Vereinbarung frühzeitig die Rahmenbedingungen abgesteckt werden, so dass in en ganz überwiegenden Fällen eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann – so dass ein langwieriger und kostenintensiver Kündigungsschutzprozess vermieden werden kann. Natürlich sind auch kulturelle und strukturelle Besonderheiten auf Seiten des Arbeitgebers entsprechend zu beachten.