Sie sind im Begriff sich scheiden zu lassen und fragen sich, wie genau der Versorgungsausgleich zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten ablaufen wird? Wie steht es um etwaige Rentenansprüche, die Ihnen von Ihrem Ehegatten noch zustehen könnten? Die Anwälte der Kanzlei Lenhardt & Lenhardt aus Frankfurt stehen Ihnen als Spezialisten für Familienrecht bei allen Fragen rund um das Thema Versorgungsausgleich zur Seite.
Das versteht man unter dem Versorgungsausgleich
Im Rahmen eines Versorgungsausgleichs wird automatisch durch das Gericht geprüft, ob die Eheleute Rentenansprüche untereinander ausgleichen müssen. Betrachtet werden dabei die Ansprüche, die während der Ehe erworben wurden. In der Regel werden die Ansprüche der Ehegatten auf eine zukünftige Rente unterschiedlich hoch ausfallen, so dass ein Ausgleich stattfinden muss.
Der Versorgungsausgleich wird, unabhängig von der Aufteilung anderer Vermögenswerte, innerhalb des Scheidungsverfahrens durchgeführt.
Sollten Sie weniger als drei Jahre lang verheiratet gewesen sein, wird der Versorgungsausgleich nicht automatisch vom zuständigen Gericht initiiert, kann aber von einem Scheidungsanwalt beantragt werden, sollte dies in Ihrem Interesse sein. Im Vorfeld wird geprüft, ob sich die Beantragung eines Versorgungsausgleichs in Ihrem Fall lohnt.
Dann ist die Beantragung des Versorgungsausgleichs zu empfehlen
Liegt eine Ehedauer von unter drei Jahren vor, wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt. Ob sich solch eine Beantragung in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie im Vorfeld von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen lassen. Die Beantragung des Versorgungsausgleich Beantragung könnte sich dann nicht für Sie lohnen, wenn Sie während einer vergleichsweise kurzen Ehe einen hohen Verdienst hatten und dadurch hohe Versorgungsanwartschaften gebildet haben. Idealerweise setzen Sie sich im Vorfeld einer etwaigen Versorgungsausgleich Beantragung mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen und besprechen mit diesem Ihre individuelle Situation.
Kann auf einen Versorgungsausgleich verzichtet werden?
Grundsätzlich ist es vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Doch selbstverständlich ist es möglich, den Versorgungsausgleich mittels eines notariellen Vertrages oder eines gerichtlichen Vergleiches auszuschließen. Neben dem kompletten Versorgungsausgleich Ausschluss können Sie diesen auch dahingehend modifizieren, dass lediglich bestimmte Versicherungen in den Ausgleich mit einbezogen werden.
Sollten Sie solch einen Ausschluss oder eine Modifikation des Versorgungsausgleichs wünschen und haben Sie und Ihr Ehepartner keinen notariellen Vertrag geschlossen, kann solch eine Vereinbarung bzw. ein Vergleich auch noch vor Gericht abgesprochen werden. Zu diesem Zweck müssen sowohl Sie, als auch Ihr Ehepartner sich von einem Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen.
Wie verhält es sich mit dem Versorgungsausgleich, wenn einer oder beide der Ehegatten schon Rente beziehen?
Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen darüber Auskunft geben, wie es sich mit dem Versorgungsausgleich verhält, wenn Sie oder Ihr Ehegatte bereits in Rente sind. Grundsätzlich wird dieser nämlich auch dann noch durchgeführt, wenn einer oder beide Ehepartner schon Rente beziehen.
Durch Fragebögen erhält das Gericht Aufschluss darüber, welche Rentenversicherungen bestehen. In einem weiteren Schritt kontaktiert das zuständige Gericht die betreffenden Rentenversicherungsträger, um sich Auskünfte über die Höhe der bestehenden Rentenanwartschaften einzuholen. Neben Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch private Rentenversicherungen, beamtenrechtliche Versorgungsleistungen, sowie Anwartschaften von Ärzten mit in die Betrachtung miteinbezogen.
Was versteht man hingegen unter dem Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Vermögensausgleichs zwischen den Eheleuten, hat allerdings nichts mit dem Versorgungsausgleich zu tuen. Relevant ist solch ein Zugewinnausgleich für Ehepaare, die keinen Ehevertrag haben und somit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird das Vermögen aufgeteilt, das vom Zeitpunkt der Eheschließung bis zur Einreichung des Antrags auf Scheidung erwirtschaftet worden ist. Was an Vermögen von einem der Eheleute schon mit in die Ehe eingebracht wurde, wird nicht unter den Gatten aufgeteilt, sondern verbleibt bei dem ursprünglichen Eigentümer.
Beim Zugewinnausgleich wird für jeden Ehegatten separat ermittelt, wie hoch die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen ist.
Für den Ehepartner, bei dem der größere Vermögenszuwachs festgestellt wurde, erwächst eine Ausgleichspflicht. Ihr Fachanwalt für Familienrecht aus Frankfurt wird Ihnen erklären, dass der Ehegatte, der während der Ehe einen größeren Vermögenszuwachs zu verzeichnen hat, die Hälfte der Differenz zwischen seinem ehelichen Zugewinn und dem Zugewinn des Ehegatten ausgleichen muss.
Als Rechtsanwalt helfen wir Ihnen beim Versorgungsausgleich
Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt haben wir viel Erfahrung auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs und werden Sie umfassend zu diesem Thema beraten. Unsere Rechtsanwälte werden Ihnen die verschiedenen Optionen im Hinblick auf den Versorgungsausgleich aufzeigen und Sie vor Gericht vertreten, sollten Sie einen gerichtlichen Vergleich zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs schließen wollen oder Ihre Zugewinnausgleich Forderungen gegen Ihren Ehepartner durchsetzen.
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin in unserer Anwaltskanzlei in Frankfurt und gemeinsam werden wir Ihre Scheidung, sowie Ihren Versorgungsausgleich möglichst reibungslos über die Bühne bringen.