Was ist das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttrennungszeit von einem Jahr vor der Scheidung für Ehepaare in Deutschland (§ 1566 BGB). Ziel des Trennungsjahres ist es, dass die Ehepartner eine letzte Gelegenheit erhalten, ihre Beziehung zu überdenken und eventuell eine Versöhnung zu erreichen. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden.

Voraussetzungen für das Trennungsjahr

Damit das Trennungsjahr erfolgreich absolviert wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Getrenntes Wohnen

Die Ehepartner sollten getrennt voneinander wohnen. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Eine räumliche Trennung innerhalb der Wohnung, bei der beide Partner getrennte Räume nutzen und keine gemeinsamen Mahlzeiten oder Freizeitaktivitäten mehr teilen, kann unter Umständen ebenfalls als getrenntes Wohnen gelten.

2. Keine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft

Während des Trennungsjahres dürfen die Ehepartner keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr führen. Eine kurzzeitige Versöhnungsphase von höchstens drei Monaten innerhalb des Trennungsjahres ist jedoch zulässig, ohne dass das Jahr von Neuem beginnt.

3. Trennungsabsicht

Mindestens einer der Ehepartner muss die feste Absicht haben, die Ehe zu beenden und diese Absicht dem anderen Partner gegenüber unmissverständlich äußern.

Beginn und Ende des Trennungsjahres

Das Trennungsjahr beginnt an dem Tag, an dem die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es endet nach Ablauf von zwölf Monaten. Wichtig ist, dass Sie den genauen Zeitpunkt der Trennung dokumentieren, da dieser später im Scheidungsverfahren angegeben werden muss.

Ausnahmen: Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Dies trifft zu, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehegatten aus Gründen unzumutbar ist, die in der Person des anderen Ehegatten liegen (§ 1565 Abs. 2 BGB). Solche Gründe können beispielsweise häusliche Gewalt oder schwere Verfehlungen wie Untreue sein. Man spricht hierbei von einer Härtefallscheidung, die auf Grund Ihrer Schnelligkeit oft auch Blitzscheidung genannt wird.

Unterhaltsansprüche und Kinderbetreuung während des Trennungsjahres

Während des Trennungsjahres besteht weiterhin ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, sofern einer der Ehepartner bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Bei gemeinsamen Kindern müssen Regelungen zur Betreuung und zum Umgangsrecht getroffen werden.

Fazit

Das Trennungsjahr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit vor der Scheidung, in der die Ehepartner ihre Beziehung überdenken und eventuell versuchen können, ihre Ehe zu retten. Während des Trennungsjahres müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie getrenntes Wohnen und die unmissverständliche Äußerung der Trennungsabsicht.

Nach Ablauf des Trennungsjahres können die Ehepartner einen Scheidungsantrag stellen oder in Ausnahmefällen sogar vorzeitig die Scheidung beantragen.