Diese Folgen kann eine Scheidung für Unternehmer & Selbstständige haben
Ohne einen Ehevertrag kann es während der Scheidung zu streitigen Verhandlungen vor dem Familiengericht kommen. Ebendiese sind mit einem hohen Zeitaufwand und beachtlichen Kosten verbunden. Trotzdem sträuben sich einige Menschen noch immer gegen diese Art von Vertrag. Dies liegt in erster Linie daran, dass das Aufsetzen und die zwingende notarielle Beurkundung des Dokuments mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sind.
Doch vor allem für Unternehmer und Selbstständige können sich diese durchaus lohnen. In diesem Kontext gilt auch zu bedenken, dass sich die Eheleute beim Abschluss des Ehevertrags noch gut verstehen und eher dazu bereit sind, auf die andere Person und deren Wünsche einzugehend. Damit lassen sich die schlimmsten Scheidungsfolgen abwehren.
Es ist allerdings nicht möglich, den (zukünftigen) Ehepartner zum Vertragsabschluss zu zwingen. Kommt ein solcher Vertrag nämlich bei einem deutlichen Machtgefälle und ohne die eindeutige Zustimmung beider Vertragspartner zustande, ist dieser ungültig. Weigert sich ein Partner, die Ehe ohne Vertrag einzugehen, liegt jedoch noch keine Zwangslage vor. Dies gilt auch dann, wenn die Einkommensverhältnisse ungleich ausfallen.
Scheidungsfolgen: Der Ehevertrag ist nicht in Stein gemeißelt
Geht es um die Scheidungsfolgen, so hält sich noch immer der Irrglaube, dass der Ehevertrag nicht anfechtbar ist. Dies erweist sich jedoch als falsch. Denn das Dokument kann nach der Trennung durch eine etwaige Sittenwidrigkeit für nichtig erklärt werden – diesen Aspekt sollten vor allem Selbstständige und Unternehmer bedenken.
Auch ist es möglich, das Schriftstück im Nachhinein abzuändern. Dies ist zumeist dann sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände der Partner ändern. Macht sich beispielsweise eine Person als Unternehmer selbständig, so ist es ratsam, den Vertragsinhalt den neuen Voraussetzungen anzupassen.
Bei einer arglistigen Täuschung droht Schadensersatz
Versäumt es ein Ehepartner, die andere Person über ihm bekannte Umstände vor der Scheidungsvereinbarung aufzuklären, liegt laut dem Gesetz eine arglistige Täuschung vor. Dadurch hat der getäuschte Ehepartner Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Sachverhalt ist mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts vor dem Familiengericht zu klären.
Lassen Sie sich von einem Rechtsexperten beraten
Wollen Sie sich als Unternehmer vor unangenehmen Scheidungsfolgen absichern, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht wenden. Gerne helfen wir auch Ihnen diesbezüglich weiter.
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