Minimieren Sie Ihr Risiko bei einer Unternehmerscheidung

Geht es um den Erhalt der Unternehmung, sind Selbständige und freiberuflich tätige Personen sehr vorsichtig. Sie gehen daher eher nur geringe Risiken ein. Geschäftsentscheidungen sind daher ständig zu hinterfragen, wobei gleichzeitig eine Beobachtung des Marktes erforderlich ist.

Und trotzdem wird oft auf die Gefahr eine Trennung vergessen. Dabei kann eine Scheidung für Selbständige verheerende Folgen haben. Ohne Ehevertrag stehen Sie dann womöglich ohne Existenz dar. Es handelt sich bei der Unternehmerscheidung um ein komplexes Thema, das großes Fachwissen voraussetzt.

Darum sollten Sie sich bei Fragen an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden.

So ist es um den Unterhalt bestellt

Geht einer der Ehepartner keiner abhängigen Beschäftigung nach, gestaltet sich die Einkommensermittlung ein wenig schwieriger. Generell werden bei Selbständigen bei der Unterhaltsbestimmung die Einkünfte aus den letzten drei Jahren herangezogen. Weichen die Geschäftszahlen diesbezüglich stark voneinander ab, ist es möglich, die Jahresabrechnungen der vergangenen sechs Jahre als Ermittlungsgrundlage zu verwenden.

Bei unregelmäßigen Einkünften stellt die zusätzliche finanzielle Belastung der Unterhaltszahlung nach der Scheidung für Sie ein erhebliches Risiko dar. Daher sollten Sie bereits bei der Eheschließung über eine entsprechende Absicherung nachdenken.

Bestehen Sie auf einem Ehevertrag!

Idealerweise bestehen Sie bereits vor der Eheschließung auf einem Ehevertrag. Mit ihm können Sie das Risiko der Insolvenz bei einer Scheidung minimieren. Mit Ihrem Ehepartner regeln Sie in jenem Vertrag den Zugewinnausgleich sowie Details zum Ehegattenunterhalt.

Doch das Aufsetzen des Dokuments verlangt ebenfalls ein genaues Vorgehen und ein breites Fachwissen. Aus diesem Grund sollten Sie diese Aufgabe lediglich einem Experten für Eherecht anvertrauen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie im Falle der Unternehmerscheidung nicht auch Ihre Firma verlieren.

Die Alternative: Vereinbaren Sie eine Gütertrennung

Haben Sie das Aufsetzen eines Ehevertrags verabsäumt, besteht danach immer noch die Möglichkeit, eine Gütertrennung mit dem Ehepartner zu vereinbaren. Auch so können Sie bei einer Scheidung Ihre Existenz sichern.

In diesem Fall haftet Ihr Partner aber selbst bei einer Zugewinngemeinschaft nicht für Ihre Verbindlichkeiten. Allerdings sind Sie nach dem Abschluss der Vereinbarung nicht dazu verpflichtet, sich die Zustimmung des Gatten einzuholen, falls Sie mehr als 90 Prozent Ihres Vermögens verkaufen. Jener Schritt erweist sich damit nicht nur im Falle einer Scheidung als Vorteil. Wollen Sie selbständig über Ihren Betrieb verfügen und auf eigene Faust Entscheidungen treffen, ist die Gütertrennung empfehlenswert.

Wenden Sie sich an einen kompetenten Partner

Haben Sie Fragen zur Unternehmerscheidung, sollten Sie sich diesbezüglich von einem spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt sind bestens ausgebildet und stehen Ihnen bei all Ihren rechtlichen Anliegen zur Seite. Nehmen Sie telefonisch oder auch per E-Mail Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei auf. Zögern Sie nicht und melden Sie sich.