Wie lange eine Scheidung allgemein dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn die Scheidungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehört die Frage, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine strittige Scheidung handelt, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss und wie viele Scheidungsfolgesachen zusätzlich anhängig sind. Doch Ehegatten können einiges dafür tun, um die Scheidungsdauer positiv zu beeinflussen.

Wie lange dauert eine Scheidung durchschnittlich?

Im Durchschnitt ist von einer Scheidungsdauer von 4 bis 6 Monaten auszugehen. Diese Zeitspanne bezieht sich auf eine einvernehmliche Scheidung, bei der ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und alle notwendigen Angaben gemacht wurden. Wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt, kann sich diese Zeitspanne noch einmal reduzieren auf rund 1 bis 3 Monate.

Zeigt sich einer der Ehegatten allerdings uneinsichtig, wirkt nicht bei der Aufklärung der Rentenanwartschaften mit oder ist dessen Aufenthaltsort nicht bekannt, kann sich die Scheidungsdauer auf ein Jahr oder noch länger erhöhen.

Die Abwicklung einer Scheidung, die nur von einem der Ehegatten angestrebt wird oder bei der erbittert um verschiedene Folgesachen gestritten wird, kann sich sogar über mehrere Jahre hinziehen.

Wie kann die Scheidungsdauer verkürzt werden?

Damit Ihre Scheidung nicht in einen jahrelangen Rosenkrieg ausartet, können Sie selbst etwas tun. Zum einen ist es wichtig, dass Sie und Ihr Ex-Partner versuchen, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Dadurch können Sie schon einiges an Geld und Zeit sparen.

Damit Ihr Scheidungsantrag schneller bearbeitet werden kann ist es wichtig, dass Sie alle für den Versorgungsausgleich notwendigen Unterlagen zeitnah zusammenstellen, ausfüllen und beim Familiengericht einreichen. Die ausgefüllten gerichtlichen Formulare für den Versorgungsausgleich kann Ihr Rechtsanwalt für Sie schon gemeinsam mit dem Scheidungsantrag einreichen. Wenden Sie sich schon während des Trennungsjahres an Ihren Versorgungsträger und holen Sie alle wichtigen Auskünfte ein, dadurch verlieren Sie keine Zeit.

Die Scheidungsdauer können Sie auch dadurch reduzieren, dass Sie den Gerichtskostenvorschuss zeitnah beim zuständigen Familienrecht einzahlen. Denn bevor diese Zahlung nicht beim Gericht eingegangen ist, nimmt dieses seine Arbeit nicht auf.

Abtrennung des Versorgungsausgleichs zur Verkürzung der Scheidungsdauer

Damit das Scheidungsverfahren schneller über die Bühne gebracht werden kann ist es möglich, den Versorgungsausgleich vom eigentlichen Scheidungsverfahren abzutrennen. Dies ist jedoch frühestens nach 3 Monaten möglich und nur, wenn beide Ehepartner zustimmen. Auch durch diese Abtrennung kann die Scheidungsdauer verkürzt werden.