An Weihnachten stehen Geschiedene mit Kindern vor gewissen Herausforderungen

Weihnachten gilt als Fest der Liebe, an dem die ganze Familie zusammen ist. Für Scheidungskinder sieht das meistens leider anders aus. Die geschiedenen Ehepartner möchten ihre Feiertage verständlicherweise meistens nicht mehr gemeinsam oder mit den ehemaligen Schwiegereltern zusammen verbringen. Doch zu welchem Elternteil sollen die Kinder? Damit die Feiertage für Scheidungskinder unbeschwert bleiben, muss auf Einiges geachtet werden.

Gemeinsam oder getrennt Weihnachten feiern

Auch wenn die meisten getrennten Paare ohnehin eher ungern zusammen feiern, wünschen es sich die Kinder in der Regel. Besonders wenn die Scheidung noch nicht lange her ist oder ein Partner bereits jemand Neuen gefunden hat, ist davon allerdings abzuraten. Ein gemeinsames Familienfest beinhaltet zu viel Konfliktpotential.

Ist die Stimmung spannungsgeladen, merken es die Kinder. Streitereien vermiesen dann wirklich allen das Weihnachtsfest. Auch wenn sich die Eltern an Weihnachten gut verstehen, entsteht für die Scheidungskinder scheinbar eine vertraute Situation von früher, in der Welt noch in Ordnung war. Das verleitet zu falschen Hoffnungen, die Eltern kämen wieder zusammen.

Ein getrenntes Weihnachten ist also häufig die bessere Lösung für alle. Den Kindern sollte das vorher unmissverständlich klar gemacht werden. Viele Kinder reagieren mit Emotionen wie Wut oder Frust darauf. Eine klare Ansage hilft jedoch dabei, die Scheidung der Eltern akzeptieren zu lernen. Scheidungskinder brauchen in dieser Phase Zuwendung.

Gleiches gilt für die Feiertagen selbst, die schmerzliche Erinnerungen hervorrufen. Sollten die Eltern nach einiger Zeit mit der zerbrochenen Beziehung abgeschlossen und ihr Verhältnis zueinander gebessert haben, ist auch ein gemeinsames Weihnachten denkbar.

Zu wem sollen die Scheidungskinder an Weihnachten?

Die einzige und richtige Lösung gibt es nicht. Wovon Psychologen abraten, ist das Aufteilen der Kinder auf die beiden Partner. Das vermittelt Kindern ein noch stärkeres Gefühl der Zerrissenheit der Familie. Geschwister können sich außerdem auch gegenseitig beistehen, wenn sie an Feiertagen ein Gefühl der Traurigkeit überkommt.

Finden die Eltern keine Einigung, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So könnte man die Scheidungskinder direkt fragen, zu wem sie möchten. Dabei darf den Kindern jedoch nicht das Gefühl vermittelt werden, dass ein Elternteil unter der Entscheidung der Kinder leidet.

Eine Alternative ist das Wechselmodell. Hierbei verbringen die Scheidungskinder Weihnachten oder andere Feiertage immer abwechselnd beim jeweils anderen Elternteil. Denkbar ist auch eine Aufteilung von Weihnachten und Ostern. Finden die Eltern keine Lösung, entscheidet ein Familiengericht darüber.

In der Regel halten sich die Scheidungskinder dann Weihnachten und den ersten Weihnachtstag beim Elternteil auf, bei welchem sich auch ihr Lebensmittelpunkt befindet und den zweiten Weihnachtstag beim anderen. Ganz gleich, welche Lösung letztendlich gewählt wird. Die Scheidungskinder sollten nicht mit den Problemen der Eltern belastet werden. Das beinhaltet auch schlechtes Gerede über den anderen Elternteil in Anwesenheit der Kinder.

Geschenke sollten im Vorfeld miteinander abgesprochen werden, damit die Scheidungskinder an Weihnachten nicht zweimal dasselbe Geschenk bekommen. Eltern sollten sich außerdem damit zurückhalten, aus dem Schenken einen Konkurrenzkampf zu machen oder Dinge zu schenken, die der andere Partner verboten hat. Kinder identifizieren sich mit beiden Eltern und leiden unter derartigem Verhalten.