Was geschieht mit Eigenheim nach einer Trennung oder Scheidung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie nach einer Scheidung mit dem gemeinsamen Eigenheim verfahren werden kann. Zum einen ist es möglich, dass der aus dem Haus ausziehende Ehegatte seinen Miteigentumsanteil am Eigenheim an den anderen Ehegatten verkauft. Weiterhin ist es denkbar, dass der Miteigentümeranteil des einen Ehegatten an den anderen Ehepartner übertragen und gleichzeitig mit Ansprüchen aus Zugewinnausgleich, Unterhaltsforderungen oder dem Versorgungsausgleich verrechnet wird.

Verkauf der Immobilie

Sind diese Lösungen in finanzieller Hinsicht nicht umsetzbar, bleibt zumeist nur ein Verkauf der Immobilie an Dritte. Damit das Haus nicht sofort verkauft werden muss, kann auch eine vertragliche Überlassung der Immobilie für einen festgelegten Zeitraum in Betracht kommen. Diese zeitweise Überlassung des Hauses zur alleinigen Nutzung durch den Ehegatten kann zudem an eine anschließende wechselseitige Verkaufsverpflichtung geknüpft sein.

Haus wird an den Ehegatten verkauft – Worauf muss geachtet werden?

Der Verkauf eines Miteigentumsanteil an einem Eigenheim unter Ehegatten nach einer Scheidung weist einige Besonderheiten gegenüber einem Immobilienverkauf an Dritte auf. Zunächst muss anhand eines aktuellen Grundbuchseintrags oder des elektronischen Grundbuchs überprüft werden, wie sich die exakten Eigentums- und Belastungsverhältnisse, die zu veräußernde Immobilie betreffend, darstellen.

Es stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Ehegatten Miteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ Anteil oder zu unterschiedlichen Anteilen am Haus sind. Vielleicht hat auch einer der Ehepartner Alleineigentum an der Immobilie.

Ein Verkauf des ehemaligen Familienheims nach der Scheidung von einem Ex-Partner an den anderen sollte ebenfalls die genaue Begutachtung etwaiger Belastungsverhältnisse im Vorfeld der Verkaufsabwicklung beinhalten. Sind etwa wertmindernde Rechte im Grundbuch eingetragen wie eine Reallast, ein Wohnungsrecht oder eine Benutzungsdienstbarkeit, dann müssen diese mit ihrem Kapitalwert von dem Verkaufswert abgezogen werden.

Grundpfandrechte des Eigenheims prüfen

Ebenfalls muss nachgeprüft werden, ob etwaige Grundpfandrechte für die betreffende Immobilie bzw. das betreffende Grundstück im Grundbuch eingetragen sind und ob diese auf dem gesamten Grundbesitz oder lediglich auf dem Miteigentumsanteil liegen.

Wurde auf diesem Wege festgestellt, dass der Miteigentumsanteil des verkaufswilligen Ehepartners mit einem Grundpfandrecht oder einer Zwangssicherungshypothek belastet ist, wird es notwendig, dass die gesicherte Forderung aus dem Kaufpreis unmittelbar abgelöst wird. Der Ehegatte, der das Familienheim erwerben möchte, sollte sich so schnell wie möglich eine Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Nur so ist er vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen geschützt.