Was versteht man unter einer Härtefallscheidung?

Unter einer Härtefallscheidung (auch „Blitzscheidung“ genannt) versteht man ein Scheidungsverfahren, bei dem ausnahmsweise auf den Ablauf des Trennungsjahres verzichtet wird. Solch eine Scheidung kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt.

Diese unzumutbare Härte muss außerdem in der Person des anderen Ehepartners zu finden sein. Damit eine Härtefallscheidung in Betracht kommt, müssen die Gründe für solch eine Scheidung detailliert dargelegt und bewiesen werden.

Das eigentliche Scheidungsverfahren wird bei einer Härtefallscheidung nicht schneller abgewickelt als bei einer „herkömmlichen“ Scheidung. Lediglich das Trennungsjahr kann übersprungen werden und die Scheidung dadurch schneller beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

In welchen Fällen kommt eine Härtefallscheidung in Betracht?

Gewalt und Morddrohungen

Eine unzumutbare Härte wird von den Gerichten dann bejaht, wenn ein Ehepartner gegenüber dem anderen gewalttätig ist. Der gewalttätige Vorfall darf allerdings noch nicht allzu lange zurückliegen und die Gewalt muss ein Ausmaß erreicht haben, dass ein weiteres Festhalten an der Ehe unmöglich erscheinen lässt. Bestreitet der andere Partner die Gewalt, muss diese durch Zeugenaussagen oder Arztberichte bewiesen werden.

Eine unzumutbare Härte und damit ein Verzicht auf das Trennungsjahr können auch Morddrohungen auslösen, die ein Ehegatte gegen den anderen ausspricht.

Untreue

Eine einfache Untreue hingegen ist nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend, um eine Härtefallscheidung zu begründen. Erwartet einer der Partner hingegen ein Kind von einer dritten Person, wurde dies von einigen Gerichten als unzumutbar eingestuft. Gleiches gilt für den Fall, wenn einer der Partner nach der Trennung als männliche oder weibliche Prostituierte arbeitet.

Das Trennungsjahr kann auch dann überflüssig sein, wenn der Ehegatte mit seinem neuen Partner in der noch gemeinsamen, ehelichen Wohnung lebt. Denn es ist dem Ehepartner nicht zuzumuten, das Verhältnis seines Ex-Partners jeden Tag vor Augen geführt zu bekommen.

Alkoholismus

Der Verzicht auf das Trennungsjahr und eine Härtefallscheidung kommen nicht automatisch dann in Betracht, wenn einer der Ehegatten ein Alkoholproblem hat. Es müssen zusätzliche Umstände wie Misshandlungen oder wirtschaftliche Probleme hinzutreten, damit eine Scheidung ohne Trennungsjahr zur Anwendung kommen kann.

Scheidung ohne Trennungsjahr – Härtefall muss nachgewiesen werden

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr wird bei gewissen Lebensumständen der Ehegatten nicht automatisch vom Gericht in Betracht gezogen, sondern die Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Ehe muss vom Antragsteller der Scheidung nachgewiesen werden. Das Gericht wird dann die Härtefallscheidung bejahen oder verneinen.