Scheidungsablauf: Erste Schritte der Scheidung früh einleiten
Ist Ihnen klar, dass Sie sich von Ihrem Ehegatten scheiden lassen werden, dann empfiehlt sich schon früh das Aufsuchen eines Scheidungsanwalts, bzw. Rechtsanwalts oder Fachanwalts für Familienrecht. Dieser wird Ihnen erläutern, wie der weitere Ablauf des Scheidungsverfahrens gestaltet werden kann und welche Unterlagen Sie für die Scheidung jetzt schon besorgen sollten.
Zeichnet sich ab, dass Sie und Ihr Ex-Partner sich einvernehmlich voneinander trennen werden, kann auch die Online-Scheidung als Alternative zum herkömmlichen persönlichen Anwaltsgespräch genutzt werden.
Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung Streit vermeiden
Um das Scheidungsverfahren an sich zu beschleunigen, können Eheleute schon während des Trennungsjahres eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, um eventuell strittige Scheidungsfolgen außergerichtlich zu klären.
Dabei können die Eheleute sich von einem Anwalt beraten und das Schriftstück anschließend notariell beurkunden lassen. Dadurch wird der Ablauf der Scheidung nicht verzögert. Es wird vielmehr verhindert, dass eine meist teure Verzögerung überhaupt entsteht. Die Punkte die verzögernd wirken könnten, sind schließlich abgeschlossen.
Der Scheidungsantrag wird von Ihrem Anwalt eingereicht
Nachdem das Trennungsjahr abgelaufen ist, können Sie durch Ihren Anwalt den Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht einreichen lassen. Damit das Gericht so schnell wie möglich mit seiner Arbeit beginnt und dem anderen Ehegatten der Scheidungsantrag so zügig wie möglich zugestellt wird, sollte der Gerichtskostenvorschuss recht schnell beglichen werden. Erst danach erfolgt die Zustellung an den anderen Ehegatten.
Weiterer Ablauf der Scheidung hängt von den Eheleuten ab
Wie sich der weitere Ablauf des Scheidungsverfahrens ab jetzt gestaltet, hängt unter anderem maßgeblich vom Verhalten der Eheleute ab. Wenn alle relevanten Punkte geklärt sind, bestimmt das Gericht den Termin zur Ehescheidung.
Der Ablauf dieses Scheidungsverfahren kann jedoch dadurch in die Länge gezogen werden, dass streitige Scheidungsfolgen vor Gericht überlang thematisiert werden. Es muss also verhindert werden, dass ein Scheidungsverbundverfahren eröffnet wird und möglichst nur die Scheidung behandelt wird, um anschließend ggf. noch offene Punkte zu klären. sofern keine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung möglich ist.
Im weiteren Ablauf der Scheidung ergeht der Scheidungsbeschluss vor Gericht. Wenn beide durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, kann die Rechtskraft sofort eintreten. Wenn nicht, besteht nach der Zustellung noch eine Frist zur Beschwerde gegen den Beschluss. Nach Ablauf dieser Frist, ist die Ehescheidung rechtskräftig.
Wenn einer der Ehegatten sich nicht scheiden lassen möchte, wird auch gegen seinen Willen die Ehe geschieden.
Ob ein Scheidungsverfahren lange dauert, hängt vom Verhandlungsgeschick sämtlicher Beteiligter ab und davon, ob zum richtigen Zeitpunkt die richtige Reaktion erfolgt.