Die 4 häufigsten Fehler, die es bei einer Scheidung zu vermeiden gilt

In diesem Artikel beleuchten wir die häufigsten Fehler bei einer Scheidung und geben Ihnen Tipps, wie Sie diese vermeiden können, um den Prozess reibungsloser zu gestalten.

1. Verfallen Sie nicht in Panik

Gerade wenn es um Vermögen geht, verlieren manche Menschen schnell den Kopf und begehen Fehler. Steht die Scheidung bereits im Raum, werden dann beispielsweise Schenkungen vorgenommen, um Sachen oder Immobilien beiseite zu schaffen.

Ein solches Vorgehen wird man aber kaum vor dem Ex-Partner verheimlichen können. Dieser kann sich dadurch wehren, indem er einen vorgezogenen Zugewinnausgleich beantragt. Auch eine Reduzierung des eigenen Gehalts, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen, ist alles andere als zielführend.

Kommt das Ganze heraus, berechnet das Gericht den Unterhalt fiktiv nach dem vorherigen Gehalt oder Lohn, was im Ergebnis dazu führt, dass der Ex-Partner denselben Unterhalt bekommt, man selbst aber weniger Geld hat.

2. Erzwingen Sie keine Harmonie auf Kosten Ihres Rechts

Während einer Scheidung fahren die Gefühle Achterbahn. Viele Menschen empfinden auch immer noch Zuneigung für den Ex-Partner und wollen nach der Scheidung wenigstens ein freundschaftliches Verhältnis zum Ex-Partner bewahren. Das führt dann dazu, dass man einen gemeinsamen Scheidungsanwalt beauftragt.

Die Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt im Familienrecht hinter sich zu bringen, ist zwar möglich, aber nicht immer empfehlenswert. Der Anwalt handelt nämlich nur im Interesse seines Mandanten, der ihn beauftragt hat.

Ein solcher Fehler kann sich sehr schnell rächen, wenn die Interessen beider Ex-Partner voneinander abweichen. Andere häufig gemachte Fehler sind voreilige Zugeständnisse wie der Verzicht auf Unterhalt.

3. Handeln Sie nicht vorschnell

Die Ehe ist vorbei und Sie wollen, dass jetzt alles schnell über die Bühne geht. Machen Sie nicht den Fehler zu glauben, dass das Ganze innerhalb kurzer Zeit erledigt sein wird. Das Familienrecht sieht ein Trennungsjahr vor, ehe Sie den Antrag auf Scheidung stellen können.

Das Trennungsjahr setzt eine Trennung von Tisch und Bett voraus. Das heißt jeder muss eigenständig wirtschaften, gegebenenfalls einen eigenen Haushalt führen und die Beziehung muss beendet sein. Ausnahmen von diesem Trennungsjahr gibt es nur bei bestimmten Härtefällen.

Vor Gericht sollte man das Trennungsjahr nicht verkürzen. Kommt die Lüge heraus, wird der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen und es kann eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Prozessbetruges folgen.

4. Begehen Sie keine Fehler aus der Wut heraus

Sie dürfen auf Ihren Ex-Partner wütend sein. Machen Sie aber nicht den Fehler, aus der Wut heraus, schlechte Entscheidungen zu treffen. Das kann etwa der Versuch sein, dem Partner das Sorgerecht über gemeinsame Kinder zu verweigern oder sich anderweitig zu rächen.

Ein solcher Fehler kann rechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen, die nicht nur Ihren Ex-Partner, sondern auch Sie selbst und andere Beteiligte wie die gemeinsamen Kinder unglücklich machen.